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Raths⸗ und Volksversammlungen der Herold mit Glückwünschen
gegen das athenische Volk, aber auch mit Flüchen wider die dem
Gesetze zuwider Handelnden. (Ebend. 207.) „So wie ich die—
ses Schwein hier schlage, so schlage mich Jupiter, wenn ich falsch
schwöre“ oder: „so wie ich diesen Stein aus der Hand werfe, so
werfe mich Jupiter aus meinen Gütern.“ So schwor der Römer.
Bei den Römern bedeutet ein und dasselbe Wort: sacer heilig
und verflucht, d. h. „den strafenden Göttern oder dem Verderben,
dem Tode geweiht. Daher hieß auch der Eid sacramentum,
weil ein Jeder sein Haupt den Göttern verpfändete, wenn er einen
Eid schwur, der Meineidige verflucht, verbannt war, ungestraft
daher getodtet werden konnte.“ (Hartung, Relig. der Römer 1,
139.), Bei den Hebräern geschahen gleichfalls die „feierlichsten
Eide bei Opfern, die der Eidabnehmende zerlegte, so daß der
Schwörende durch die zerlegten Opferstücke hindurch gehen mußte
mit der ausgesprochnen oder darunter verstandnen Verwünschung:
Gott solle dem Meineidigen eben das thun, was an dem Opfer
geschehen sei oder so viel mehr ihn strafen, als er mächtiger sei.“
(Michaelis, Mos. Recht 8 302.) Michaelis bestimmt daher den
Eid als eine, Anrufung Gottes, ein Gebet an Gott um ein Straf—
übel, das er an uns üben soll.“ (8 156.) „vBei den Indern
stellte man sich beim Eide vor den Tempel des rächenden
Siva, wie der alte Deutsche bei dem Donnergotte schwur.“
(Bohlen, Altes Indien 2, 58.) Der Eidschwur ist sogar nichts
als eine bedingte Verwünschung oder Verfluchung, eine mit einem
Fluch beschwerte Betheuerung oder Versicherung überhaupt. Jeder
Eid endet in Flüchen, sagt Plutarch, auf den Fall, daß einer
falsch schwören sollte, da h. jeder Eid enthält einen Fluch gegen
den Meineid, bestätigt seine Wahrheit durch den Fluch gegen das
ufnete die Gegentheil, d. h. durch die gräßlichen Uebel, die sich gegenseitig