2. Mos. 21, 17: „„Wer Vater oder Mutter fluchet, der soll des
Todes sterben.“ Aber 3. Mos. 24, 13 heißt es: „„welcher
seinem Gott flucht.““ So sehr setzt die Schrift die Segnung (Lob)
Gottes und der Eltern gleich.“ (Schoettg. H. H. in 1. Joh. 4,
20.) Es gibt daher, sagt angeblich die Pythagoräerin Periktione
bei Stobäus (Ploril. 79, 50), „kein größeres Vergehn und Un—
recht als die Gottlosigkeit (das Unehrerbietigsein, os6stv) gegen
die Eltern.“ „Bist du klug, mein Sohn, sagt Sokrates (Xen.
Mem. 2, 2, 14), so bittest du die Götter um Vergebung, wenn
du gegen deine Mutter gefehlt hast, damit nicht auch sie dich für
undankbar halten und dir ihre Wohlthaten entziehen.“ „Die Un⸗
dankbaren sind es, die sich auch am wenigsten um die Götter, um
die Eltern, um Vaterland und Freunde bekümmern.“ (XRen. Cyr.
1, 27.) Aber die Undankbarkeit gegen die Eltern ist der höchste
Grad der Undankbarkeit. Wer gegen die Eltern undankbar und
unehrerbietig, ist es auch gegen die Götter. So hängt die Ehr—
furcht vor den Göttern von der Ehrfurcht vor den Eltern ab; ja!
sie stammt selbst von dieser ab, sie ist nur von diesen auf jene
übertragen, wie überhaupt die Gottheit nur ein vom Menschen
auf die Natur übertragenes Wesen ist. Erst muß man auf der
Erde Eltern haben, ehe man sich im Himmel Eltern vorstellen
kann; erst muß man dem unmittelbaren, gegenwärtigen Urheber
seines Daseins sich zu Dank verpflichtet fühlen, ehe man auf den
mittelbaren, entfernten Urheber dieses Gefühl übertragen kann.
Vom Verstaͤnde oder von der Natur ausgegangen, sind freilich
die Eltern, da sie selbst die Natur zur Voraussetzung haben, die
zweiten Götter — dFaον α νν ν òν nennt
sie Hierokles bei Stob. 79. 533 —; aber vom Menschen oder vom
4 Gefühl aus sind sie „wegen ihrer Nähe, wie derselbe sagt, wenn
ue man anders so reden darf, uns werther, geehrter (ννναοονο
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