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mischte Institute mit „Warenhauscharakter“, welche alle Arten von
Bankgeschäften mit Ausnahme der Notenausgabe und der hypothe- a
karischen Beleihung durchführen. Auch Sparkassen, gemischte Hypo- D
thekenbanken, einige Staatsbanken, Landesbanken und Girozentralen s
betreiben ein stark gemischtes Geschäft, da sie kurz- und langfristige a
Einlagen annehmen und Kredite in verschiedenen Arten und Formen X
gewähren. Bei zahlreichen Kreditinstituten hat aber die eine oder G
andere Tätigkeit besondere Bedeutung erlangt, z. B. Auslandsgeschäfte, r
Eifektenkommissionsgeschäfte, Garantieübernahme, Versorgung der t:
Landwirtschaft mit Kredit usw. GC
In bezug auf die passiven Kreditgeschäfte kann man die deutschen £
Banken ziemlich klar aufgliedern in das zentrale Noteninstitut, die Z
Depositen- bzw. Sparbanken und die Pfandbriefbanken. Nur wenige (
gemischte Banken beschaffen sich fremde Gelder sowohl durch Depo- 4
siten- bzw. Spargeldannahme als auch durch Pfandbriefausgabe. }
2, Gliederung nach der Dauer der gewährten Kredite ;
a) Banken, die überwiegend kurzfristige Kredite gewähren. Sie erzielen
Erträge dadurch, daß sie die zufließenden, täglich oder kurzfristig
fälligen Einlagen unter Beachtung der Grundsätze der Liquidität,
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu einem höheren als dem den Depo- 4
sitengläubigern zu zahlenden Zins kurzfristig (etwa bis zu 3 Monaten) &
bzw. als Kontokorrentkredite mit schnellem Umschlag ausleihen: ge- }
werbliche Kreditgenossenschaften, private und genossenschaftliche,
sowie zahlreiche öffentlich-rechtliche Kreditbanken; außerdem die
Privatbankierfirmen. Zu dieser Gruppe rechnet auch die Notenbank,
welche sich durch Geldschöpfung. auf dem Wege der Notenausgabe ;
Mittel verschafft, um daraus kurzfristige Kredite gegen Wechseldiskon- ,
tierung oder Lombardierung zu gewähren.
b) Institute, welche mittelfristige Kredite (von etwa 1—5 Jahren)
gewähren, z. B. Industrie-Bank, Abzahlungsinstitute, Banken für Zwi-
schenfinanzierung von Bauten usw.
c) Institute, die in der Hauptsache langfristige Kredite gewähren, also
echte Kapitalmarktgeschäfte betreiben. (Bodenkreditinstitute öffent-
lich-rechtlichen und privaten Charakters: reine Hypothekenbanken,
Landschaften, Ritterschaften, Stadtschaften usw.) Reine Emissionsban-
ken bestehen in Deutschland nicht. Die Finanzierungstätigkeit durch
Übernahme von Aktien und Obligationen in Kommission oder als
Eigenhändler und ihre Unterbringung unter den Anlagesuchenden ist
bei den allgemeinen Kreditbanken und vielen öffentlich-rechtlichen
Banken mit dem kurz- und mittelfristigen Kreditgeschäft und zahl-
reichen Dienstleistungsgeschäften verbunden.
Jeder Versuch einer schematischen Aufgliederung der Banken nach den
vertraglichen Fristen der Depositen- und Spargeldannahme und nach
der Dauer der Kreditgewährung ist wirklichkeitsfremd, weil die. tat-
sächlichen Laufzeiten im aktiven und passiven Kreditgeschäft nicht nur
von den Kreditverträgen und Kreditbedingungen, sondern in erheb-
lichem Maße von den zugrunde liegenden wirtschaftlichen Vorgängen
beeinflußt werden.