Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

LU Kalveram 
besondere durch Ausfertigung von Sparbüchern, gekenn- 
zeichnet sind“, (KWG. 8 22). . 
Für den Begriff der Spareinlagen ist also, unabhängig von E 
Herkunft, Dauer und Zweck, maßgeblich, daß sie nicht dem Zahlungs- 
verkehr dienen und auch bei formeller Kurzfälligkeit einen lang- & 
fristigen Charakter haben. Sie werden des Zinsgenusses wegen und € 
gleichzeitig zur Vorsorge für Wechselfälle des Lebens oder für einen € 
bestimmten Sparzweck (Eigenheim, Ausbildung der Kinder) aus dem i 
Einkommen erübrigt und nur bei außerordentlichen Anlässen oder bei 
Erreichung des gesteckten Sparzieles abgehoben. Eine besondere Form : 
des Zwecksparens ist das Kollektivsparen bei Bausparkassen (Vgl. i 
Abschnitt Bausparkassen). 
Ein Sparbuch ist ein Legitimationspapier (Berechtigung aber nicht , 
Verpflichtung zur Zahlung an den Vorleger) und Präsentationspapier | 
(keine Auszahlung ohne Vorlage des Sparbuches, 8 22, Abs. 2 KWG.). . 
Es enthält in der Regel Namen, Stand und Wohnung des Einlegers, > 
Nummer des Kontos sowie die wichtigsten Satzungsbestimmungen. An £ 
auffallender Stelle sind im Sparbuch Zinssätze und Änderungen der- . 
selben ersichtlich zu machen. Ein- und Rückzahlungen in bar werden 
durch Kassierer und Gegenrechner eingetragen; Einzahlungen durch f 
Überweisung, Scheck und Postanweisung werden bei späterer Vorlage . 
des Sparbuches nachgetragen. Der Gegenrechner macht Eintragungen c 
auf den Kontenblättern und im Kontrollregister, der Kassierer im 
Kassenbuch. Täglich werden die beiden letzteren Eintragungen mit- ; 
einander abgestimmt. — Sparbriefe auf 50 und 100 Mark lautend, , 
wurden von manchen Kreditbanken vor dem 1. Weltkriege ausgegeben, . 
um Spargelder für längere Fristen, (2 bis 3 Jahre) anzuziehen und sich 
gleichzeitig von der Führung kleinerer Konten mit Zinsberechnung 7 
zu entlasten. Die Zinsen für die Zeit vom Einzahlungs- bis zum Fäl- : 
ligkeitstage wurden bei Einzahlung des Betrages abgezogen. Der Be- c 
trag wurde also, ähnlich wie beim Wechselankauf, diskontiert. Bei 
Fälligkeit wurde der Sparbriefbetrag gegen Rückgabe des Briefes voll € 
ausgezahlt. Eine Übertragbarkeit der Rechte aus dem Sparbrief war C 
ausgeschlossen; der Sparbrief war nicht begebbar, er hatte also nicht r 
den Charakter eines Wertpapiers, sondern, etwa den eines Schuld- ) 
scheines. In England sind solche Sparbriefe — saving certificates — | 
auch bei ratenweiser Einzahlung sehr üblich. 
Wegen der besonderen Bedeutung der Spargelder für die Kapital- c 
bildung werden die mit ihrer Verwaltung zusammenhängenden Fragen 
im KWG. ($8 22 bis 27) eingehend geregelt. Das Gesetz weist das Spar- 
geschäft nicht bestimmten Arten von Kreditinstituten unter gleich- 
zeitigem Verbot für andere Bankgruppen zu. Alle Kreditinstitute 
haben die Möglichkeit, Spareinlagen entgegenzunehmen, während den 
Sparkassen als den Hauptträgern des Spargeschäftes, auch die An- S 
nahme von Depositen als Grundlage zur Gewährung von kurzfristigen 
Klein- und Mittelkrediten erlaubt ist. 
Die Spargelder zerfallen in 
a) normale Spareinlagen mit gesetzlichen Kündigungsfristen, 
b) Kündigungsgelder mit besonders vereinbarten Kündigungsfristen. : 
.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.