Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

KETaN Bankbetriebslehre 261 
T ab- Der Inbegriff der Maßnahmen zur Erhaltung der Liquidität bildet die 
Liquiditätspolitik. Fehler in der Liquiditätspolitik können 
entweder zur Illiquidität oder zur Überliquidität führen. Die Illi- 
quidität oder Zahlungsunfähigkeit kann vorübergehender Natur 
U das sein, wenn sie z. B. auf Gelddispositionsfehlern beruht; sie ist dann in 
en ın der Regel leicht zu beheben. Sie kann aber auch strukturell bedingt 
Cha- sein durch eine falsche Kreditpolitik (Überschuldung) oder durch Ein- 
mden flüsse, die die Unternehmung nicht zu vertreten hat, wie z. B. Krisen, 
‚gkeit Änderung der Marktverhältnisse u. a. Die Überliquidität ist 
n be- eine zu reichliche Versorgung mit liquiden Mitteln. Da diese nicht. pro- 
ichert duktiv eingesetzt sind, beeinträchtigen sie die Rentabilität. 
 OrDen Die Liquidität des Bankbetriebes wird mit Recht als das betriebswirt- 
/nSsen schaftliche Zentralproblem der Kreditinstitute bezeichnet. Je länger die 
 ssen durchschnittlichen Kreditfristen im Aktivgeschäft sind, umso größer ist 
Stens die Rentabilität, umso größer aber auch die Gefahr einer Illiquidität. 
"muß Bis zu welchem Grade den kurzfristigen Einlagen langfristige Aus- 
bedit- lagen gegenüberstehen können, hängt von den Zahlungssitten (Aus- 
Ss ge- breitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs) sowie von den Schwan- 
m sie kungen der Wirtschaft und den Vertrauensverhältnissen gegenüber den 
senen Kreditinstituten ab. Setzt infolge einer Vertrauenskrise ein allgemeiner 
 "n- Run auf eine Bank ein, dann gerät die Bank mit Notwendigkeit in die 
Alich- Iliquidität, wenn die schwachen Barreserven ausgegeben und die Re- 
n der finanzierungsmöglichkeiten erschöpft sind. Soweit darf es in der moder- 
+ der nen Wirtschaft nicht mehr kommen. 
kann; Es ist hier auch wieder zwischen den einzelnen Gruppen der Einlagen 
g des zu unterscheiden. So haben Spareinlagen rechtlich einen kurzfristigen 
lagen Charakter, wirtschaftlich jedoch gehören sie zu den langfristigen Ver- 
nalen pflichtungen; deshalb dürfen die Sparkassen 50%0o der Spareinlagen in 
| kri- Hypotheken anlegen. 
'd. Die Banken haben die Aktiva je nach ihrem Liquiditätsgradin 
St im verschiedene Gruppen eingeteilt. Doch ist der Liquiditätswert dieser 
gkeit Gruppen keineswegs immer gleich. Er verändert sich mit der Wirt- 
 wen- schaftslage, mit der Beleihungspolitik der Zentralnotenbank und auch 
also mit der Struktur des Bankwesens. — Die Einteilungsprinzipien waren 
ud die früher verschieden. Sie wurden durch das Kreditwesengesetz ($ 16) 
Bar- vereinheitlicht. Danach wird unterschieden: 
n die Il. die Barreserve, das sind die Kassenbestände und die Gut- 
wird haben auf Reichsbankgirokonto bzw. LZB-Girokonto und Post- 
mder scheckkonten und 
Die 2. dieliquiden Mittel 1. Grades, das sind die Kassenbestände, 
liegt die Guthaben bei LZB und Postscheckämtern, ferner die rediskont- 
tfrist fähigen Wechsel und bei der LZB lombardfähige Wertpapiere. 
Kauf Dieliquiden Mittel 2. Grades enthalten außer den liquiden 
zahlt Mitteln 1. Grades noch die „sonstigen liquiden Mittel“: Nostroguthaben 
istige bei anderen Geschäftsbanken, Reports und Lombards gegen börsen- 
Sub- gängige Wertpapiere, Vorschüsse auf verfrachtete und eingelagerte 
Waren und eigene Effekten... Doch _werden sie im Kreditwesengesetz
	        
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