Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

15 Kalveram 
schaften 269, insgesamt 15 553. Der Anteil der Spargelder an der Bilanz- I 
summe betrug damals bei Sparkassen 71,1%, bei genossenschaftlichen - 
Banken 56’%, bei privaten Kreditbanken 0,7%, bei öffentlich-rechtlichen “ 
Banken 3,3%, » 
X 
2. Depositeneinlagen ; 
Es handelt sich hier um jene Gelder, die aus freiem Entschluß und € 
eigenem Antrieb den Banken von seiten ihrer Geschäfts- und Privat- * 
kunden und anderen Kreditinstituten zufließen, nicht um die seitens € 
der Bank bei Dritten aufgenommenen Gelder (Darlehnsaufnahme). Rn 
Ein erheblicher Teil dieser Gelder dient zur Durchführung des Über- 1 
weisungs- und Scheckverkehrs. (Vgl. bargeldloser Zahlungsverkehr S. 75.) - 
Die Bank leiht einen Teil derselben im Aktivgeschäft, insbesondere in 
der Form des Kontokorrentkredits, aus. Das Maß der Verfügungs- 
gewalt über diese Barreserven und freien Gelder der privaten und 
öffentlichen Unternehmungen und der Konsumwirtschaften hängt von 
ihrem wirtschaftlichen Charakter und der Länge der ausbedungenen 
Rückforderungsfristen ab. Ein reines Depositenkonto ändert seinen 
Charakter nicht; der Inhaber desselben bleibt stets Gläubiger der Bank. 
Das Konto wird in provisionsfreier Rechnung geführt. Die auf ihm ge- 
buchten Gelder unterliegen nicht den strengen Vorschriften für die 
Anlage von Spargeldern, obwohl echte Depositen und Spargelder ähn- 
lichen Charakter haben. (Vgl. aber Kontokorrentguthaben der Kund- x 
schaft S. 20). z 
Die Kreditbanken werben heute sowohl um echte Spargelder als auch v 
um Depositen. In diesen mischen sich Einlagen echten Sparcharakters ( 
— meist kleinere Beträge mit ein- oder mehrmonatiger Kündigungs- k 
frist — mit täglich kündbaren Einlagen aus gewerblichen Kreisen. © 
Anderseits sind die Sparkassen auch in das reine Bankgeschäft (Depo- S 
sitenannahme mit kurzfristiger Ausleihung) eingedrungen. 
Die ursprüngliche Form der Depositeneinlage war das „depositum L 
regulare“, die einfache Hinterlegung zur Aufbewahrung, bei welcher N 
der Hinterlegende die gleichen Geldstücke zurückerhält!). Heute er- < 
folgen Einlagen in allen Fällen in der Form eines „depositum irre- / 
gulare“, weil dem Einleger nicht die gleichen, sondern gleichwertige öl 
Münz- und Geldzeichen in gleicher Währung zurückgegeben werden. ‘ 
Als Motiv für die Anlegung von Depositengeldern wirken (meist gleich- , 
zeitig): Entlastung des Erwerbsgeschäfts oder der Haushaltung durch ; 
Übertragung der Zahlungs- und Inkassofunktion auf die Bank, Siche- d 
rung und zinsbringende Aufbewahrung der vorübergehend freien a 
Gelder, allmähliche Vermögensbildung, und zwar oft zum Zwecke 1 
späterer Überleitung auf den Kapitalmarkt. Vielfach dienen die Depo- d 
siteneinlagen auch als Vorstufe und Einleitung späterer Inanspruch- v 
nahme von Krediten bei der Bank. \ 
) Eine noch übliche Form des „depositum regulare“ ist das Depotgeschäft zur Ver- T 
waltung von Wertpapieren. Vgl. S. 81.
	        
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