ET Bankbetriebslehre 267
ligen gefordert, daß die Banken bei der Gebührenfestsetzung die effektiven
1940 Kosten der Zahlungsvermittlung stärker beachten müßten. Dadurch
P be- würde auf eine Verbilligung der allgemeinen Zinslage und eine Ent-
CA lastung der Kreditnehmer hingewirkt.
Grundsätzlich muß von jedem Leistungsempfänger für bankmäßige
Inge- Leistungen mindestens ein Entgelt gefordert werden, das der Höhe der
legt. bei rationeller Betriebsgestaltung entstehenden Kosten entspricht. Der
ı der Kunde wurde bisher bei Zahlungs- und Überweisungsaufträgen mit
; die einer Pauschalumsatzprovision belastet, deren angemessene Höhe mehr
hrie- oder minder abgetastet wurde und die als Entgelt für die gesamten
n, So Zahlungsakte dienen sollte, oder aber es wurden Stückgebühren auf
yEN: Grund gefühlsmäßiger Schätzung erhoben. Das Problem der Posten-
gkeit gebühr ist wegen des ursächlichen Zusammenhanges zwischen Geld-
sammlung und Dienstleistung einerseits und Zinshöhe bzw. Zinsspanne
> ab- und Gebührenpolitik andererseits nicht leicht zu lösen. Nur ausnahms-
Cührt weise besteht ein proportionales Verhältnis zwischen Höhe der Depo-
Nei- siteneinlagen eines. Bankkunden bzw. der Höhe des in Anspruch ge-
rüter nommenen Kredits und der Anzahl der Zahlungs- und Überweisungs-
;frei- aufträge, die er bei seiner Bank stellt. Es würde eine Ungerechtigkeit /
hung für viele Bankkunden bedeuten, wenn man überhöhten Zins im Aktiv-
räfte geschäft bzw. zu geringen Zins im Passivgeschäft durch Gratisleistun-
gen im Zahlungsverkehr ausgleichen wollte. Man wird vielmehr
3] oft versuchen müssen, angemessene Zinssätze im Kreditgeschäft mit an-
Rort- gemessenen. Gebühren für die Zahlungsvermittlung zu verbinden.
den Eine kalkulatorisch einwandfreie Aussonderung der Kosten des Zah-
‚ die Jungsverkehrs als wichtiges Orientierungsmittel über die Aufwands-
; be- gestaltung darf aber niemals alleinbestimmend für die Gebührenpolitik
| das sein. Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat eine stark werbende Kraft
irker und vermag der Bank zahlreiche andere Geschäfte zuzuführen. Er er-
spart der Volkswirtschaft die mit dem Barverkehr verbundenen hohen
; des Kosten. Daher muß dort, wo die Einführung einer Stückgebühr eine
chie- Rückentwicklung zu primitiveren Zahlungsformen zur Folge haben
chste könnte, mit besonderer Zurückhaltung vorgegangen werden. Im Über-
; ge- weisungsverkehr an kleineren Orten würden Postgebühren .ab-
erbe schreckend wirken. Wegen der Nähe der Bank und der Geringfügigkeit
nan- des Zeitverlustes würde hier der Kunde die Barzahlung vorziehen. Es
liger empfiehlt sich, den Durchschnittsbestand. und die Gesamtbewegung
eines Kontos bzw. die Höhe des Zinsertrages desselben bei der Fest-
setzung der Stückgebühr zu beachten. Platzüberweisungen, Fernüber-
uns weisungen, Eilüberweisungen, wohlvorbereitete und umschreibungs-
‚aum bedürftige Aufträge erfordern eine unterschiedliche Behandlung. Auch
und ist zu berücksichtigen, daß die Bearbeitungskosten schwanken, je nach-
N to- dem, ob die Buchungskosten für jeden Einzelfall entstehen oder sich
äfts- durch Sammelaufträge wesentlich ermäßigen. Bei der schärferen Er-
zeld- fassung der Arbeitskosten als Grundlage der Gebührenpolitik darf
lun- auch nicht übersehen werden, daß zwar der Arbeitsaufwand eines
ah- Schecks von 10 DM gleich dem eines solchen von 10000 DM ist, daß
1it- aber hohen Zahlungs- und Überweisungsbeträgen ein viel stärkerer
lIfach Anteil an den Liqauiditätskosten und an den Kosten der Sicherheits-