Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

eram Bankbetriebslehre 269 
nen Nach der Satzung soll die Bank „die Zusammenarbeit der 
den Zentralbanken fördern, neue Möglichkeiten für 
internationale Finanzgeschäfte schaffen und als 
be- Treuhänder bei internationalen Zahlungsgeschäf- 
 SHTSe ten mitwirken, die ihr von den beteiligten Parteien übertragen wer- 
Zah- den“. Sie sollte also die Zentralbank der europäischen Zentralnoten- 
banken werden. Doch hat sie vor dem Krieg infolge der politischen 
Spannungen und der autarkistischen Bestrebungen in. vielen euro- 
; des päischen Ländern nicht die Bedeutung erlangt, die man sich ursprünglich 
sauf- von ihr versprach, so daß man ernsthaft an ihre Liquidation dachte. 
een Durch die Gründung der Europäischen Zahlungsunion 
itte- (s. unten) am 1. Juli 1950 erhielt die Bank neue wichtige Aufgaben. Sie 
ffeln wurde nämlich der Agent der Europäischen Zahlungsunion, d. h. sie 
IS wurde die intereuropäische Abrechnungsbank. Alle 
ESE- Verwaltungs- und Bankgeschäfte der EZU sowie ihre Verbuchung wer- 
VO! den von der BIZ ausgeführt. Ihre Funktion als Bank der Zentralbanken 
Ge- hat sich dadurch wesentlich erweitert, zugleich stieg ihre Bedeutung 
rich- als Zentraltresor der Goldbestände auf neutralem Boden. Es nimmt 
eine daher nicht wunder, daß in neuester Zeit verschiedene Pläne auf- 
tauchen, die die BIZ zur „Europäischen Zentralnoten- 
\par- bank“ machen wollen. Wenn der wirtschaftliche Zusammenschluß der 
‚able europäischen Länder gelingen sollte, wird sie es vermutlich auch wer- 
Litts- den. Doch wird nach dem langsamen Fortschritt der europäischen Idee 
des der Weg bis dahin noch weit sein, es sei denn, daß unvorhergesehene 
ition Ereignisse die Entwicklung beschleunigen. 
A Die Geschäftstätigkeit der BIZ. Die Bank nimmt Einlagen der 
Zentralbanken an, und zwar großenteils in Gold. Daraus er- 
klärt sich der hohe Goldbestand der Bank, der am 31. März 1952 
438 Millionen Schweizer Goldfranken betrug bei 741 Mill. Gfrs. Ein- 
lagen. Die Bank rechnet nach einer fiktiven Währungseinheit, dem 
„Schweizer Goldfranken“, der eine Parität von 0,29032258 g Feingold 
1ter- hat. (Die Goldparität des Schweizer Franken beträgt z. Z. nur 0,203226 g 
Er- Feingold.) Ein großer Teil der Einlagen ist in Schatzwec hseln 
sich (231 Millionen Goldfranken am 31. März 1952) und in Han dels- 
31Z), wechseln (35 Millionen Gfrs) angelegt. Eine Reihe von Bank- 
Väh- geschäften sind der BIZ verboten, um den Zentralnotenbanken keine 
und Konkurrenz zu machen. Das Stammkapital beträgt 500 Millionen 
Gfrs, auf das jedoch erst 125 Millionen eingezahlt wurden. Die Bi lanz- 
summe betrug 1010 Millionen Gfrs am 31. März 1952. 
Die Organisation der BIZ. Oberstes Organ ist der Verwaltungs- 
rat, der aus 25 Vertretern der angeschlossenen Notenbanken, der 
urde Finanz, Industrie und des Handels der beteiligten Staaten besteht. 
AS Weiteres Organ der Bank ist der Präsident, der zugleich der Vor- 
über sitzende des Verwaltungsrates ist, die Politik der Bank bestimmt und 
Auf- die Verwaltung überwacht. Eine sechsköpfige Direktion, mit dem 
auf Generaldirektor an der Spitze, leitet die Geschäfte der Bank. Die Mit- 
ein- glieder werden vom Verwaltungsrat ernannt. Deutschland hat gegen- 
wärtig zwei Vertreter im Verwaltungsrat.
	        
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