Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

Kalveram Bankbetriebslehre 19 
Tr Bilanz- Nach der Fälligkeit unterscheidet man: 
WED a) täglich fällige oder jederzeit abrufbare Depositengelder, die vor 
ALLE allem den Zwecken des Zahlungs- und Überweisungsverkehrs dienen; 
b) feste Gelder, die der Bank für bestimmt vereinbarte Fristen über- 
lassen werden (z. B. Einmonats- und Dreimonatsgelder) und nach Ab- 
lauf der Frist fällig werden, falls keine Prolongation erfolgt; 
aluß und c) Kündigungsgelder, die mit einer vereinbarten bestimmten Kündi- 
dA Privat- gungsfrist angelegt werden. Falls der Einleger die Kündigung aus- 
e seitens spricht, werden sie nach Ablauf der vereinbarten Frist fällig. 
EEE Täglich fällige Gelder werden zur Zeit (Mai 1950) bei provisionsfreier 
ehr 8.75.) Rechnung mit 1%, bei provisionspflichtiger Rechnung mit 1'/2% ver- 
a zinst. Bei festen Geldern und Kündigungsgeldern sind die Zinssätze 
ndere in verschieden je nach der Höhe der überlassenen Beträge und der Dauer 
fügungs- der Festlegung. ‚ 
ten und Feste Gelder Kündigungsgelder 
ängt von  Deiröde ts Belröge N  Beite bie Botagen 
lungenen Tage 5000. — DM 5000 DM Monate "5000. DM 50007 DM 
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En 90—179 212% 21a 8 91/20 | 2129 
; Tür N ie 180—359 23/490 31/4%/0 3— 17 27/890 31/290 
' 1/0 3/40 3/40 0/ 
der ähn- 360 u. m. 31/20 33/4%/0 12 u. m} 33/490 4. 
;r Kund- Die wichtigsten Untergruppen der Depositen sind: 
a) Guthaben auf Scheck- und Girokonten, die als Grundlage zur Ab- 
als auch wicklung des Zahlungs- und Überweisungsverkehrs gehalten werden 
\arakters (Kassenführung durch die Bank). Diese „Gelddepositen“ sind stark 
.digungs- beweglich und meist täglich abrufbar. Der ziemlich beständige „Boden- 
Kreisen. satz“ dieser durch Ab- und Zuflüsse sich dauernd verändernden Masse 
‘t (Depo- steht für Ausleihungen zur Verfügung und bildet bei Banken mit einer 
guten Streuung der Depositengläubiger eine verhältnismäßig stetige 
und sichere Grundlage für kurz- und mittelfristige Kredite. 
epositum b) Einkommensrücklagen der Festbesoldeten, entstehend durch Über- 
‚welcher weisung der monatlichen Einkommen. Im Laufe einer Gehaltsperiode 
N er“ werden sie meist ganz oder teilweise abgehoben. 
m irre- 
hwertige c) Die aus Kapitalanlagen regelmäßig eingehenden Zins-, Dividen- 
werden. den-, Miet- und Pachtgelder, die meist im Laufe einer Zinsperiode ganz 
st gleich- oder überwiegend abgehoben werden, um Konsumzwecken oder neuen 
1g durch Kapitalanlagen zu dienen. 
x, Siche- d) Die Einlagen der freiberuflich Tätigen: Treuhänder, Ärzte, Rechts- 
ı freien anwälte usw. zeigen eine ähnliche Bewegung. 
) ee Wenn auch ein großer Teil des gesamten Volumens der unter b), c) und 
Je ehe d) genannten Gelder zum Zwecke der Wirtschaftsführung kurzfristig 
NSpruCh- wieder abgehoben wird, so bleibt doch oft ein ständig wachsender, der 
Vermögensbildung dienender Anteil bei der Bank, der auf Grund ge- 
ur vor nauer Beobachtung der Geldbewegungen in gewissem Umfange kurz- 
fristig im aktiven Kreditgeschäft verwendet werden kann.
	        
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