Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

Kalveram Bankbetriebslehre 55 
lie Doku- där haftet. Sie stellt durch ihre Unterschrift im (meist befristeten) Aval- 
agen end- vertrag ihren Kredit zur Verfügung und kann erst in Anspruch ge- 
nommen werden, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Kunden feststeht 
oder wenn der Kunde mit der von ihm auszuführenden Leistung im 
Sie besitzt Rückstande bleibt. Infolgedessen haben Avalkredite den Charakter von 
wrteur als Eventualverbindlichkeiten. Sie werden in der Bilanz anhangsweise 
‚ Im Falle unter der Position: Aval-, Bürgschafts- und Garantieverpflichtungen 
wird die angegeben, also nicht in die Bilanzsumme einbezogen. Ihnen stehen 
»t des Im- Regreßforderungen gegen den Hauptschuldner in gleicher Höhe gegen- 
über. 
Fällen ein Die Bank kann durch Avalkredite ebenso wie durch Akzeptkredite 
kam dann ihren Geschäftsumfang über den Rahmen der eigenen und fremden 
Verfügung Mittel hinaus erweitern, muß aber wegen der Möglichkeit der Inan- 
den Erlös spruchnahme ihre Liquiditätslage auf diese Eventualverpflichtungen 
nk in der abstimmen und darf daher nur in bestimmtem Verhältnis zum Eigen- 
kapital, zum Gesamtkapital und zu den liquiden Mitteln solche Ver- 
aingebüßt, pflichtungen eingehen. 
nber 1939 Zahlreich sind die Formen der Avalkredite im Handels- 
die deut- verkehr. Kaufleute, welche für die Erfüllung bestimmter Verpflich- 
nken mit tungen, z. B. rechtzeitige und fachgerechte Lieferung, Sicherheit leisten 
ernational müssen, ersuchen ihre Bank, für diese Verbindlichkeiten zu haften. Sie 
ar Länder vermeiden dadurch die Festlegung von Barmitteln oder die Verpfän- 
= sich die dung ihrer Wertpapiere, welche ihnen als frei verfügbare Reserven für 
ı Clearing den Fall unvorhergesehener Kreditsorgen verbleiben. 
Tr Export- Besonders häufig sind Haftungenfürdierechtzeitige Be- 
ren inter- gleichung von gestundeten Frachten. Dadurch werden 
gleichzeitig die täglichen Abrechnungen und Zahlungen erspart und die 
.d Export- eigenen Barmittel geschont. Größere Betriebe benutzen die Avalkredite 
sten Welt- im Verkehr mit der Deutschen Verkehrs-Kredit-Bank AG. 
zembours- Diese ist Trägerin des Frachtenstundungsverfahrens der Deutschen 
1 auch des Bundesbahn. Die Stundung erfolgt für einen halben Monat unter der 
unechten Voraussetzung, daß der Frachtkunde eine Bankbürgschaft beibringt. 
slandsver- Diese Bürgschaft wird von den Großbanken in Form eines Kreditauf- 
ckgezogen trages gegeben. In ähnlicher Weise kann die rechtzeitige Zah- 
wirtschaf- lung von gestundeten Zöllen, Steuern und Ver- 
brauchsabgaben durch Bankbürgschaften gesichert werden. Doch 
v- ist diese Form der Bankavale sehr eingeschränkt, weil solche Stun- 
rskredite‘) dungen nur noch ausnahmsweise gewährt werden. Bei der Stundung 
‚anken 56, von Holzkaufgeldern seitens der Forstbehörde oder zur Sicherung des 
Verkehrs in Transitlagern wird die Bankbürgschaft der umständlichen 
Verwahrung hinterlegter Sicherheiten vorgezogen. Bankbürgschaften 
in laufenden Prozeßverfahren dienen dazu, daß der Be- 
klagte durch Leistung von Sicherheiten die Zwangsvollstreckung auf 
irgschafts- Grund eines für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteils abwendet 
er verein- oder daß der Kläger auf Grund eines gegen Sicherheitsleistung für vor- 
ls Haupt- läufig vollstreckbar erklärten Urteils die Zwangsvollstreckung bei dem 
) die Bank Beklagten vornehmen kann. Als Entgelt für die Bürgschaftsübernahme 
ten sekun- verlangen die Banken eine Avalprovision, deren Höhe sich nach dem 
eingegangenen Risiko und nach der Bürgschaftsdauer richtet.
	        
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