82 II. Der Wirklichkeitslehre erster Teil: Die Lehre vom Wirklichen überhaupt.
gefüge in dem Einen als Gesamtheit soll also ein bestimmtes Be- Di
ziehungsgefüge in dem Anderen als Gesamtheit entsprechen. lie
Nur dieses ist bis jetzt ausgemacht worden und weiter noch gar lie
nichts. Und auch wenn wir gesagt haben, dass Unterschiede im er- da
fahrungsmässigen Natur-Raumhaften.. Unterschiede bleiben müssen in di,
jenem wirklichen Beziehungsgefüge, das ihm entspricht, dass drei- eil
eckige Dingoberflächen nicht „eigentlich“ dasselbe seien wie viereckige wi
oder runde, so ist doch eben noch gar nichts darüber gesagt, wie W
sich denn „Unterschiede“ innerhalb des Wirklichen überhaupt aus- Wi
drücken können. — na
Bleiben also unsere Krgebnisse noch recht im Unbestimmten, in- so.
sofern als wir über das Wirkliche nur gelernt haben, dass es mehrere ge
Gefüge von Beziehungen und unter ihnen ein für mein Erleben be- wi
sonders ausgezeichnetes in sich berge, so ist nun doch ein Schritt von se
ganz besonderer Bedeutung mit unseren Darlegungen getan, eine ganz
besonders wichtige Entscheidung ein für allemal unwiderruflich ge-
troffen worden: Wir haben trotz aller Unbestimmtheit unserer
Ergebnisse den Rahmen rein formhafter Aussagen über das en
Wirkliche gesprengt. Denn nicht mehr ist uns jetzt das Wirkliche ZW
lediglich ein unbestimmbares dieses Solche; es besitzt uns jetzt be- mM
sondere voneinander unterschiedene Bestimmtheiten be- mM!
ziehlicher Art. Mögen wir diese besonderen Bestimmtheiten auch Wi
noch nicht recht fassen können: sie sind als ausdrücklich verschiedene W.
im Rahmen des Wirklichen gedacht, und eben damit tritt zum ersten-
mal das Wirkliche aus dem Rahmen starrer und leerer Formalhaftig- IE
keit heraus. Freilich — „an sich“ können die Beziehungsgefüge des a.
Wirklichen nicht in ihrem Sosein gekennzeichnet werden; das wissen Ze
wir ein für allemal und das sehen wir hier‘im besonderen. Ich kenn- Wi
zeichne sie lediglich auf Grund ihrer Beziehung oder Nicht-beziehung se
auf Mich als Habenden. Aber sie sind da in ihrer Wirklichkeits- wi
verschiedenheit. Und diese Einsicht ist trotz ihrer Unvollkommenheit ke
ein Blick „hinter“ die „Erscheinungen“. — ur
‚Aus der Lehre, dass ein bestimmtes unter den Beziehungsgefügen 11
des Wirklichen sich der Naturerfahrung als Gefüge der Raumbezie- je)
hungen darstelle, folgt endlich noch eine Einsicht in das Wesen des fa
Begriffs „absoluter Raum“. Schon die Ordnungslehre macht aus, dass m
zwar nur bezogene Bewegungen ermittelbar sind, dass aber trotzdem ur
alles Naturbestimmen überhaupt die Setzungen dieser eine Naturraum, NR
dieses ganz bestimmte Hier als denkhafte Setzungen voraussetzt!). N
2) Vel. O0. L.C. I. 5b.