Full text: Das Oberbaubuch der Preussischen Staatseisenbahnen

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für Gleiskrümmungen bestimmten Schwellen nur dann ein, wenn das Maass des 
Krümmungshalbmessers kleiner als 250 m ist. In diesem Falle vergrössert sich der 
Abstand der beiden inneren Löcher; der Abstand des inneren Loches vom äusseren 
und die Lochgrösse bleiben unverändert. Zur besonderen Kennzeichnung erhalten 
diese Schwellen an dem einen Ende ein rundes Loch von 20 mm Durchmesser. 
Eine abweichende Lochung erhalten die Querschwellen für die 50 mm dicken Haken- 
platten in Wegübergängen (vergl. 8 92). 
(5) Kommen ausnahmsweise kürzere Schwellen zur Verwendung, weil für die 
normale Schwellenlänge der Raum fehlt (vergl. 8 9°), so bleiben selbstverständlich 
der Querschnitt und die bezügliche Lochung unverändert. 
(6) Bei den verschiedenen Oberbauanordnungen mit eisernen Schwellen kommen 
die nachstehend angegebenen Schwellenformen zur Anwendung: 
Schwelle | Schiene Art der Verwendung Schwelle | Schiene 
SL? f 7, 10 u 110mit normalen Hakenplatten . ,* ö Su. 9 
516° 6,7 u. 10 . mit dicken Hakenplatten in Weg- 
übergänsen HR N Su. 9 
BL 6, 7, 10 u. 11 mitnormalen Hakenplatten in Krüm- 
'_ mungen unter 250 m Halbmesser P Su. 9 
514° 6, 7 u. 10 mit dicken Hakenplatten in Weg- 
übergängen bei Krümmungen unter 
250 m Halbmesser . . Dil Su. 0 
S 4. 
(1) Die Laschen der Gruppen I und II werden mit 6 Laschenschrauben befestigt. 
Sie sind bei jeder Gruppe unter sich völlig gleich mit Ausnahme der Laschen für 
die Schienen 7% und 94, bei welchen der Abstand der beiden mittleren Löcher 
und damit auch die Gesammtlänge der Laschen geringer ist, als bei den übrigen 
Laschen der betreffenden Gruppe. Die Laschen zu den Schienen 10 und 11 haben 
besondere Formen erhalten. 
(2) Die Uebergangslaschen von den Schienen der Gruppe I zu den Schienen 
der Gruppe II bezw. III, sowie der Schienen 10 zu den Schienen 11 haben nur 
den Querschnitt der Flachlaschen. 
(3) Da die Schienen der Gruppe II einen breiteren und die der Gruppe III 
einen niedrigeren Kopf haben, als die der Gruppe I, so musste die zur Erzielung 
einer durchlaufenden Fahrkante bezw. Fahrfläche nöthige Verschiebung der anzu- 
schliessenden Schienen durch entsprechende Bearbeitung der Flachlaschen bewerk-: 
stelligt werden. 
(4) Für den Anschluss der bisherigen Schienen 6%, der Uebergangsschienen 7°, 
der Schienen 7° und 8%, der Uebergangsschienen 9” und der Schienen 9° an die 
entsprechenden Schienen der Gruppen I und II sind besondere Laschen nicht er- 
forderlich. Es sind hierzu die normalen sechslöcherigen Laschen der Gruppen I 
* Bei der Schiene 11 kommen die 50 mm dicken Hakenplatten nicht zur Anwendung. (Verel. 8 512.)
	        
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