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gelegt, welche bei Oberbau mit eisernen Querschwellen eine Stärke von 150 mm,
bei Holzschwellen eine solche von 250 mm haben müssen. Für eine Arbeitsstelle
sind etwa 40 Holzklötze erforderlich, weil diese unter den Schienen liegen bleiben,
bis das Richten und Stopfen des fertigen Gleises beginnt. Die Abmessungen der
Holzklötze, welche je nach der Nachgiebigkeit des Bettungsstoffes unter dem
Schienengewicht mehr oder weniger in die Bettung einsinken, sind unter allen
Umständen so zu wählen, dass nach dem Auflegen der Schienen der Schienenfuss
mindestens 60 mm über den Schwellenoberkanten liegt und dass auf diese Weise
die Schwellen ohne Klemmen an der Schiene nach allen Richtungen leicht bewegt
werden können. Durch die stete Einhaltung dieser Vorschrift wird neben der
mühelosen Verlaschung (8 4) der rasche Fortgang des ganzen Gleisbauverfahrens
erreicht. Selbstverständlich muss der letztere innerhalb der Grenzen gehalten
werden, welche durch die Zahl der für das Stopfen der Gleise nöthigen Arbeiter
gegeben ist.
(4) Ist die Schiene auf den Holzklötzen hinsichtlich der Längsrichtung in ihre
endgültige Lage geschoben, so wird mit der Befestigung der Schwellen begonnen.
Die eisernen Schwellen und die Holzschwellen mit aufgeschraubten Hakenplatten
werden mit der Hand so weit gehoben, dass die Haken über den Schienenfuss
geschoben werden können. Alsdann sind die Schwellen genau an den mit Kreide
bezeichneten oder durch die Stemmlaschen bestimmten Stellen zu befestigen. Die
eisernen Schwellen müssen dabei mit ihrem Lochrand gegen die Haken der Haken-
platten und letztere mit ihren oberen Haken fest gegen den äusseren Schienenfuss
gedrückt jwerden, damit die Befestigungstheile am inneren Schienenfuss (Klemm-
platten u. s. w.) leicht eingesetzt werden können. Es kann zu diesem Zwecke das
Richteisen (Anlage 7 Seite 3) durch das innere Schwellenloch gesteckt, gegen die
Schiene gestemmt und dadurch die Schwelle nach innen gezogen oder die Schiene
nach aussen gedrückt werden. Die Stossschwellen können nur dann eingefügt
werden, wenn die Laschen fest an den Schienen anliegen, da bei noch losen, ab-
stehenden Laschen die Haken der Platten nicht genügenden Raum in den Klinken
der Laschen finden. Wo offene Unterlagsplatten (ohne Haken) zur Anwendung
kommen, muss die Holzschwelle so lange angehoben werden, bis die äussere
Schwellenschraube nahezu vollständig eingeschraubt ist.
(5) Ist die Schiene des einen Stranges 'auf den Querschwellen befestigt, so wird
beim Aufbringen der gegenüber ebenfalls auf Holzklötze zu legenden Schiene des
anderen Stranges in gleicher Weise verfahren. Sobald die Schiene in ihrer Längs-
richtung festgelegt ist, werden die Schwellen und zwar: die mit Hakenplatten
unbedingt der Reihe nach angehoben und an der Schiene befestigt. Beim Einhängen
der Schwellen mit Hakenplatten (Eisen- und Holzschwellen) müssen immer mehrere.
Schwellen gleichzeitig soweit angehoben werden, dass durch leichtes Antreiben der
Holzknüppel zum Spreizen (Anlage 7 Seite 3) die Haken den Schienenfuss fassen.
Erst wenn durch die nächste Spreize einige weitere Schwellen am Schienenfuss
vorläufig festgehalten werden oder wenn bei offenen Unterlagsplatten die äusseren
Schwellenschrauben nahezu auf dem Schienenfuss aufliegen, darf die vorhergehende
Spreize so weit angetrieben werden, dass der äussere Schienenfuss im Hakenhohlraum
und die Hakenplatte mit der Schwellenlochkante an den Schwellenschrauben gut
anliegen. In gleicher Weise muss bei offenen Unterlagsplatten für eine gute Anlage