Full text: Das Oberbaubuch der Preussischen Staatseisenbahnen

#38 
(3) Der Oberbau mit Schienen 7° (Anlage 3*, © und 4) findet auf allen Brücken 
Anwendung. Durch denselben wird die zerstörende Einwirkung der Schienenstösse 
auf die Fahrbahn und das die Anwohner und den Strassenverkehr belästigende 
Geräusch vermindert. Auch auf anderen geeigneten Strecken, besonders solchen 
mit gemauertem Unterbau oder ungünstigem Bettungsmaterial, kann dieser Oberbau 
verlegt werden. Die Schwellenzahl, 20 oder 21 Stück auf eine Gleislänge von 
15 m, richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen unter 8 9!l. Die Ver- 
wendung des Oberbaues 7% bei ungünstigem Bettungsmaterial unterliegt der 
besonderen Genehmigung. 
(4) Ausser den normalen Schienen 7% von 15,00 m Baulänge bezw. 15,22 m 
Länge einschliesslich der Blätter und den hierzu gehörigen Ausgleichschienen, sind 
noch Schienen 7“ von 12,00 m Baulänge bezw. 12,22 m Gesammtlänge vorgesehen, 
um in der Nähe von Wegübergängen oder kleineren Brücken eine Verschiebung 
der Stösse in der Weise zu ermöglichen, dass in den Wegübergang oder auf die 
Brücke kein Schienenstoss zu liegen kommt. Die Schwellen in den Wegübergängen 
sind, wie bei dem Oberbau mit Schienen 6° angegeben, mit Hakenplatten bezw. 
dicken gusseisernen Hakenplatten zu versehen. Zum Uebergang von den Schienen 74 
zu den Schienen 6°, 7° sind Uebergangsschienen 71 von 7,5 und 12,0 m Bau- 
länge (7,61 und 12,11 m ganzer Länge) vorgesehen, welche an dem einen Ende 
für den stumpfen Stoss der letztgenannten Schienen eingerichtet sind. An diesem 
stumpfen Uebergangsstoss finden die gewöhnlichen Laschen der Schienen 6° Ver- 
wendung. Durch die verschiedenen besonders geformten Uebergangslaschen (vergl. 
Anlage 19—22) können an den stumpfen Stoss der Uebergangsschiene 7% auch die 
übrigen Schienenformen angeschlossen werden. 
(5) Der- Oberbau mit Schienen 7° (Anlage 5 und 6) ist zur Verwendung in 
längeren Tunneln bestimmt. Auch kann je eine einzelne Schienenlänge (18 m) 
dieses Oberbaues im Zuge des Oberbaues mit Schienen 6° eingelegt werden, wenn 
Schienenstösse auf kleineren offenen Brücken oder in Wegübergängen vermieden 
werden sollen und die 12 m lange Schiene 6° hierzu nicht ausreicht. Die Holz- 
schwellen in den Wegübergängen erhalten Hakenplatten, die eisernen Schwellen 
sind mit dicken gusseisernen Hakenplatten zu verlegen. In solchen Tunneln, in 
welchen starke Rostbildung auftritt, soll nur der Oberbau 7° HE mit Hakenplatten 
auf allen Schwellen Anwendung finden. Die Länge der Querschwellen soll der 
Regel nach auch bei diesem Oberbau 2,7 m betragen; sie ist entsprechend kürzer 
zu wählen, wenn die Weite des.Mauerwerks im Tunnel diese Schwellenlänge nicht 
zulässt. 
S 10. 
Die Oberbauanordnungen der Gruppe II sind: 
a) für Linien mit erheblicherem Schnellzugsverkehr, 
b) für Linien, auf denen besonders schwere oder schnellfahrende Züge in 
dichter Folge verkehren, 
bestimmt. 
Für die einzelnen Anurdnungen mit Schienen 8® (Anlage 72%, © und 8), 9% 
(Anlage 9%, © und 10) und 9° (Anlage 11 und 12) sind die entsprechenden Vor- 
schriften für die Gruppe I zu beachten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.