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Zu e. Berechnung der Ueberhöhung der äusseren Schiene in Gleiskrümmungen.
Das Maass des Höhenunterschiedes zwischen der äusseren und der inneren
Schienenreihe, d. h. die Ueberhöhung h ist bestimmt nach der Vorschrift.
V
h= — m.
2R.
R bedeutet hierin den Krümmungshalbmesser in m, v die in der betreffenden
Gleiskrümmung gestattete grösste Zuggeschwindigkeit in km für die Stunde. Die in
der Zusammenstellung enthaltenen Zahlenwerihe sind auf Abstufungen von 5 zu
5 mm abgerundet.
NE —