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Die Oberbauanordnungen für Hauptbahnen (Gruppe I und II) bestehen im Wesent-
lichen aus 3 den verschiedenen Verwendungszwecken angepassten Arten und zwar:
a) Oberbau mit 12 m langen Schienen und stumpfem Stoss
b) ” »” 15 »” 33 »” ” Blattstoss
c) 9 98, x x „ stumpfem Stoss
Bei allen Anordnungen ist das Querschwellensystem in der Weise durchgeführt,
dass die Schienen und deren Verbindung durch die Laschen unverändert bleiben, ob
nun Holzschwellen oder Eisenschwellen zur Anwendung kommen. Durch die Scheidung
nach der Art der Querschwellen (Holz oder Eisen) ergeben sich die 6 Anordnungen
der Gruppe I. Die Gruppe II unterscheidet sich von der Gruppe I nur durch die
schwerere Schiene, im Uebrigen stimmen die Einzelanordnungen der beiden Gruppen
der Form nach und wo es durchführbar war, auch den Maassen nach überein. Von
der Gruppe III, welche. den. Oberbau für Nebenbahnen umfasst, schliesst sich der
Oberbau mit Schienen 10a in Form und Maassen wesentlich an die Gruppe I an,
während der Oberbau mit Schienen 11a erheblichere Abweichungen aufweist.
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Die Schienen je einer der Gruppen I und II haben eine einheitliche Grund-
form, so dass die Laschenquerschnitte je einer dieser Gruppen unter sich vollkommen
gleich sind.
Da indessen bei den Schienen 7 und 9 der Gruppe I bezw. II der Schienen-
querschnitt im Stege verstärkt ist und die Gruppe III zwei verschiedene Schienenformen
enthält, so entstehen für sämmtliche Oberbauanordnungen 6 Schienenwalzprofile und
zwar für:
Gruppe 1.
1 Walzprofil für die Schiene 6, von welcher 1m 33,40 kg wiegt
1 5 ‘3 x » 7; ” 1 ss 37,24 ” ”
Gruppe 1.
1 Walzprofil für die Schiene 8, von welcher 1 m 41,00 kg wiegt
1 9, 7 7 »„ 9, ” 3 d 3” 43,43 »” 33
Gruppe 1:
1 Walzprofil für die Schiene 10, von welcher 1m 31,16 kg wiegt
* .. y. 11, .. + 1 3 27,55 9 ynın