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gleiche Walzprofil erhalten. Ein Unterschied besteht bei den fertigen Platten nur in der
Lage des inneren Loches, welches von der Fussbreite, und in der Höhe des Hohl-
raumes unter dem Haken, welche von der Fussdicke abhängig ist. Dem entsprechend sind
die fertigen Unterlagsplatten mit Haken bei den Gruppen I und IT (10a H) die gleichen,
während sich bei den Platten für Gruppe II die Hakenform und der Abstand des inneren
Loches ändert. . Der Oberbau 11a H erhält, weil die Schienen senkrecht stehen, Unter-
lagsplatten mit waagerechten Schienenauflageflächen. Von den offenen Unterlagsplatten
sind 2 Formen, eine für die Gruppen I und III (10a H) und eine für die Gruppe II vor-
gesehen. Für den Oberbau 11a H sind offene Unterlagsplatten für Mittelschwellen nicht
angeordnet. In Gleiskrümmungen mit Halbmessern von 500m und darunter sowie in
stärker als ı: 200 geneigten Gleisen können auch bei diesem Oberbau nöthigenfalls auf
den Mittelschwellen die Unterlagsplatten für Stossschwellen verwendet werden.
Die Hakenplatten für die eisernen Querschwellen sind zur Erzielung der
erforderlichen Spurerweiterung in vier verschiedenen Nummern und entsprechend
wechselnden Ansatzstärken vorgesehen. Die Hakenplatten der Gruppe I, welche auch
bei dem Oberbau 10a E der Gruppe II Verwendung finden, unterscheiden sich von
denen der Gruppe II durch die geringere Lochbreite. Die einzelnen Nummern der
beiden Formen tragen eine die Ansatzstärke kennzeichnende Ziffer,
Im geraden Gleise werden die Hakenplatten Nr. 3 und 4 verlegt, die für Spur-
erweiterungen (vergl. auch $ ı3d) erforderlichen Nummern sind auf den betreffenden
Zeichnungen angegeben.
Bei dem Oberbau 11a E bedingt die abweichende Schienenform die Anwendung
besonders geformter Hakenplatten.
Die 50mm dicken gusseisernen Hakenplatten für die eisernen Querschwellen in
Wegübergängen (vergl. 89, 6dH und 6dH und Anlage ı7) werden ebenfalls in vier
verschiedenen Nummern mit wechselnden Ansatzstärken verwendet. Auch hier sind die
Hakenplatten der Gruppen I und II (10a E) unter sich völlig gleich, von den Haken-
platten der Gruppe II unterscheiden sich dieselben durch die geringere Breite der
Schienenlagerfläche. Für den Oberbau 11a E sind dicke Unterlagsplatten nicht vor-
gesehen.
8 6.
Die Klemmplatten sind in vier verschiedenen Nummern mit wechselnder
Knaggenstärke vorgesehen. Abgesehen von der Verschiedenheit der äusseren Form unter-
scheiden sich die Klemmplatten der Gruppe I, welche auch bei dem Oberbau 10a E
der Gruppe III Verwendung finden, durch das rechteckige Loch von den mit runden
Löchern versehenen Klemmplatten der Gruppe II. Bei dem Oberbau 11a E bedingt die
abweichende Schienenform die Anwendung besonders geformter Klemmplatten. Im
geraden Gleise finden die Nummern o und 1. Anwendung, die für Spurerweiterungen
erforderlichen Nummern sind auf den betreffenden Zeichnungen angegeben. Zu: den
vier Hakenplatten für Wegübergänge ist nur eine Klemmplattennummer erforderlich,
welche für die Gruppen I bezw. III (10a E) und für die Gruppe II je eine besondere
von den übrigen Klemmplatten abweichende Form zeigt.
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Die Hakennägel und die Schwellenschrauben der beiden Gruppen I und IH
sind völlig gleich. Auch bei den Hakennägeln und Schwellenschrauben der Gruppe II