IC
Zu e. Berechnung der Ueberhöhung der äusseren Schiene in Gleiskrümmungen.
Das Maass des Höhenunterschiedes zwischen der äusseren und der inneren Schienen-
reihe, d. h. die Ueberhöhung h ist bestimmt nach der Vorschrift
R bedeutet - hierin den Krümmungshalbmesser in m, v die in ‘der betreffenden
Gleiskrümmung gestattete grösste Zuggeschwindigkeit in km für die Stunde. Die in der
Zusammenstellung enthaltenen Zahlenwerthe sind auf Abstufungen von 5 zu 5 mm ab-
gerundet.