Full text: Die Oberbauanordnungen der preussischen Staatseisenbahnen

IC 
Zu e. Berechnung der Ueberhöhung der äusseren Schiene in Gleiskrümmungen. 
Das Maass des Höhenunterschiedes zwischen der äusseren und der inneren Schienen- 
reihe, d. h. die Ueberhöhung h ist bestimmt nach der Vorschrift 
R bedeutet - hierin den Krümmungshalbmesser in m, v die in ‘der betreffenden 
Gleiskrümmung gestattete grösste Zuggeschwindigkeit in km für die Stunde. Die in der 
Zusammenstellung enthaltenen Zahlenwerthe sind auf Abstufungen von 5 zu 5 mm ab- 
gerundet.
	        
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