Buchhaltung 85
die Wegräumungs: und Außerbetriebsetzungskosten den zu erzielenden Erlös
übersteigen. Diese negative Größe wäre dann dem Gesamtabschreibungs»
betrag hinzuzurechnen.
Bei der Abschreibung vom Anschaffungswert wird der wirklich
bezahlte Kostenbetrag (Anschaffungs= oder Herstellungspreis zuzüglich Transport;,
Aufstellungs:z, Montagekosten und Kosten der Ingangsetzung) auf die Nutzungsdauer
verteilt.
Wenn die Anlagen in ihrem Wert etwa gleichbleiben, oder sich nur wenig vers
ändern, so ist die Abschreibung vom Anschaffungswert als rationellste Methode zu
empfehlen.
Bei starken Preisschwankungen der Anlagegüter ist der Abschreibung der
Tagesbeschaffungswert der Anlage am Bilanztage zugrunde zu legen, denn
die Wiedererneuerung des Anlageapparates zur Aufrechterhaltung des gleich wirk»
samen Betriebes kann stets nur zu Gegenwartspreisen stattfinden. Technisch wird
diese Abschreibung so vorgenommen, daß bei einem Tageswert, welcher den
Anschaffungswert übersteigt, neben der Abschreibung auf die in der
Bilanz verzeichneten Anschaffungswerte eine Abschreibung auf die Differenz zwischen
Anschaffungss und Tageswert vorgenommen wird. Diese schlägt sich in der Bılanz
auf einem Abschreibungsberichtigungskonto der Passivseite nieder und wirkt in der
Gewinns und Verlustrechnung als zusätzlicher Aufwand gewinnschmälernd.
Wenn der Tageswert gegenüber dem Anschaffungswert gesunken ist, so
darf gemäß 8 261, I, 1 HGB. die Abschreibung auch weiterhin von dem Anschaffungs-
preis vorgenommen werden. Aber die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und
dem Tageswert der Anlage stellt hier einen fiktiven Bilanzwert dar. Diese Differenz
kann man sofort zu Lasten des Jahresgewinnes oder über offene oder stille Reserven
verrechnen. Sind Reserven nicht vorhanden, so kann bei Unternehmungen mit nicht
nominell gebundenem Kapital die Differenz über Kapitalkonto abgebucht werden; bei
Kapitalgesellschaften wäre diese Abbuchung nur unter Einhaltung der gesetzlichen
Kapitalherabsetzungsvorschriften möglich.
Man kann aber auch die dauernde Wertminderung der. Anlagen, anstatt sie
sofort über Reserve: oder Eigenkapitalkonten zu verrechnen, auf die restliche Nutzungs»
dauer anteilig aufteilen. Es empfiehlt sich dann, den durch den Preisrückgang ent»
standenen fiktiven Wert nicht auf dem Anlagekonto zu belassen, sondern auf ein
aktives Wertminderungskonto zu übertragen. Jährlich wird zunächst die
normale Abschreibung der Anlage vorgenommen und außerdem wird die Erfolgs»
rechnung oder ein Reservekonto mit der auf die restliche Nutzungsdauer der Anlage
entfallenden anteiligen Quote des Wertminderungskontos belastet.
1 Der Bilanzwert einer Anlage sinkt auch dann unter ihren Tagesbeschaffungswert,
> wenn sie dauernd nicht voll ausgenutzt wird.
; In diesem Falle sollte man als Bilanzwert, von dem die normale Abschreibung
n vorzunehmen ist, den Tagesbeschaffungswert einer Anlage mit der durchschnittlich
. genutzten Kapazität und Wirkungskraft ermitteln. Für die Abschreibung der Werts
* minderung bestehen dieselben Möglichkeiten wie bei der Wertangleichung an den
infolge Marktpreissenkungen geänderten Tagesbeschaffungswert.
Die Aufteilung des Abschreibungswertes auf die Nutzungs»
dauer kann sowohl nach der Beanspruchung als auch nach dem Zeitablauf erfolgen.
Willkürliche, planlose oder vom Gewinn abhängige Abschreibungen können richtige
Ergebnisse nicht erzielen.
x Reparaturen dienen der Werterhaltung der genutzten Anlagen. Die Aus»
lagen dafür werden in der Regel als Unkosten über Gewinns und Verlustkonto direkt
abgeschrieben. Unterschiede zwischen den wirklichen Reparaturkosten des Jahres
g und den für das laufende Jahr notwendigen Reparaturen kann man als (passive)
;t Reparaturreserve oder als Aktivposten: „zugunsten der neuen Periode im voraus vors
n genommene Reparaturen“ bilanzieren. Will man die einzelnen Rechnungsperioden
gleichmäßig belasten, so muß man den Reparaturaufwand für die gesamte wirtschaft-
m liche Nutzungsdauer schätzen. Der Jahresanteil wird dann zugunsten eines Reparatur-
P kontos verrechnet (Gewinn und Verlust an Reparatur), das für die jeweils vors
iS kommenden Reparaturen bis zur Höhe des Betrages belastet wird (Reparatur an Kasse),
nm während der Saldo des Reparaturkontos auf Bilanz übertragen wird.
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mn II Kapitel j
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