Full text: Buchhaltung und Abschluß (Band 2, Kapitel 1)

. Kalveram 
Von der Summe dieser Umsatzspalten ist der umsatzsteuerpflichtige 
Betrag zu errechnen. Wenn man das Kontokorrentbuch zur Fesstellung 
der Umsatzsteuerschuld heranziehen will, so ergeben Einnahmen aus Bar: 
geschäften plus Habensummen der Debitorenkonten den gesuchten Betrag. 
Jedoch muß man darauf achten, daß auch Diskonte, Rabatte und Rück: ; 
buchungen sowie Fracht: und Verpackungskosten, die der Umsatzsteuer nicht 
unterliegen, ausgeschaltet werden. 
Einkommen: und Körperschaftsteuern, die meist in der 
Handelsbilanz vom Ertrage gekürzt werden, gelten steuerlich als Einkommen 
und müssen in der Steuerbilanz in der verbuchten Höhe dem Gewinn wieder 
hinzugesetzt werden. Dagegen ist die Gewerbeertragsteuer abzugsfähig. Sie 
wird also auch in der Steuerbilanz als Aufwand anerkannt. 
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X. Verbuchung von Bürgschaften t 
Avals oder Bürgschaftskredite bestehen in der Übernahme der persönlichen Hafz- \ 
tung für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubigern. Die Gegens 
leistung erfolgt meist durch Zahlung einer Avalprovision. Die übernommenen Aval; x 
verpflichtungen (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel» und Scheckbürg- . 
schaften sowie aus Garantieverträgen) müssen in der Bilanz der A:G. ausgewiesen 
werden ($& 131 des Aktiengesetzes). 
Da der Bürge im Falle der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ein Regreßrecht 
gegen den Bürgschaftsschuldner hat, so kann er in seinen Büchern der eventuellen ; 
Verbindlichkeit eine Eventualforderung gegenüberstellen. Er bucht, wenn er für den 
Kunden X eine Avalverbindlichkeit zugunsten der Y:Gesellschaft in Höhe von 
AM 10000.— übernimmt: 
Avaldebitor X an Avalkreditor Gesellschaft Yı . .. 0... RM 10 000.—. 
Für die vom Kunden X gezahlten Provisionen zur Abgeltung des übernommenen 
Risikos wird das Banks oder Kassakonto belastet, während ein Provisionss bzw. ein 
spezielles Avalprovisionskonto erkannt wird. (Ausgang von Leistungswerten durch 
Risikoübernahme usw.) 
In der Bilanz erscheint auf Grund des Abschlusses der beiden Avalkonten die 
Bürgschaftsverbindlichkeit als durchlaufender. Posten, in der Regel in der Vorspalte 
vermerkt. Eine voraussehbare, mutmaßliche Inanspruchnahme daraus muß durch eine 
entsprechende Rückstellung berücksichtigt werden: 
Gewinn: und Verlustkonto an Rückstellung für übernommene Avalverpflichtungen. 
Erfolgt seitens der Gesellschaft Y eine Inanspruchnahme des Bürgen in Höhe 
von AM 3000.—, so tritt an die Stelle der eventuellen Verbindlichkeit von 
KM 10000.—, die nunmehr verschwindet, eine echte Verpflichtung zur Zahlung von 
AM 3000.—. Deshalb werden zunächst die Avalkonten durch die Buchung 
Avalkreditor Gesellschaft Y an Avaldebitor X. .. ."" , , . RM 10000— 
abgeschlossen. Gleichzeitig wird der Debitor X auf seinem Konto ordinario zugunsten 
des Kontos der Gesellschaft Y mit AM 3000.— belastet. Erfolgt die Zahlung durch 
Kasse, so lautet die Buchung: 
Konto Gesellschaft Y an Kasse. , . ER a 3000—. 
Für Spesen und Unkosten wird der Kunde X gleichfalls belastet. Zum Bilanz- 
stichtage muß die Forderung an X auf ihre Einbringlichkeit geschätzt werden. In 
Höhe des mutmaßlichen Ausfalls ist eine direkte oder indirekte Abschreibung vor: 
zunehmen (vgl. S. 91 ff.). 
XI. Verbuchung der Geschäftsergebnisse bei den 
verschiedenen Unternehmungsformen 
Das HGB enthält für die verschiedenen Unternehmungsformen besondere Vor: 
schriften bezüglich der buchmäßigen Behandlung des Jahresergebnisses und der 
Gewinnverteilung. Im allgemeinen wird bei der Einzelfirma und den Personengesell- 
schaften der nicht zur Verteilung kommende Gewinn dem Unternehmerkapital zu: 
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