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Das Obligationenzinsscheinkonto zeigt also die fälligen Forderungsansprüche der
Obligationäre auf Obligationenzinsen. Der Saldo wird daher auf Bilanzkonto über:
tragen.
Zusammenhängendes Beispiel: (Ausführung vgl. Seiten 235/238)
Bilanz per 1. 10. 1937
Anlagen. RAM 200 000.— Aktienkapital. . . . . RM 500 000.—
Maren... ; . =" AM 400 000.— Verschiedene Passiva . . AM 300 000.—
Verschiedene Aktiva . RM 120 000.—
Bank RM 80 000.—
RM 800 000.— RM 800 000.—-
Geschäftsvorfälle:
20. 10. 1937: Ausgabe von AM 100 000.— 412% Obligationen (AM 1000.— Stücke)
ä 96% an ein Bankkonsortium, das sie zu 99% unterbringt und alle Kosten der Obli:
gationenausgabe einschließlich Steuerlasten übernimmt. Verzinsung ab 1. 10. Zins:
zahlungen Ultimo März und September. Rückzahlung zu 102% durch Auslosung inner:
halb zehn Jahren in gleichen Raten, beginnend am 1. 10. 1934. Das Disagio soll inner:
halb der Laufzeit der Anleihe pro rata temporis getilgt werden. Der Bilanztermin wird
auf den 31. 12. verlegt. Das erste Geschäftsjahr als Rumptjahr dauert also vom 1. 10.
bis 31. 12. 1937, das zweite Geschäftsjahr vom 1.1. bis 31. 12. 1938. Innerhalb des letzten
Quartals 1937 sind noch folgende Umsätze zu verbuchen:
1. Aus dem Obligationenerlös werden am 10. 11.1937 neue Anlagen im Werte von
RM 70 000.— gegen Banküberweisung erworben.
2. Im letzten Quartal 1937 werden Waren für A. 280 000.— gegen Banküber-
weisung verkauft.
3. Es werden AM 70 000.— Geschäftsunkosten durch Banküberweisung gezahlt.
4. Abschlußangaben: Abschreibung auf Anlagen 2% p.a. Ohne Berücksichtigung
der Neuzugänge. Warenbestand: A. 200 000.—.
Der Gewinn wird auf das nächste Jahr vorgetragen.
Im Jahre 1938 sind folgende Geschäftsvorfälle zu verbuchen:
1. Einkauf von Waren gegen Banküberweisung. Wert A. 300 000.——.
2. Warenverkauf für AM 350 000.— gegen Banküberweisung.
3. Es werden ZA 70 000.— Geschäftsunkosten durch Banküberweisung gezahlt.
4. Die zum 31.3. fälligen Zinsscheine werden sämtlich, von den zum 30.9. fälligen
werden 90 bis zum Bilanztermin eingelöst (Bank).
5. Von den zehn am 1.10. 1938 ausgelosten Obligationen werden bis zum 31.12.
1934 acht eingelöst (Bank).
6. Abschlußangaben: Abschreibung auf alte und neue Anlagen vom Buchwert
2%. Warenbestand A. 275 000.—.
K. Die einfache Buchhaltung
Das Handelsgesetzbuch verpflichtet den Kaufmann nicht zur Anwendung
des Systems der doppelten Buchhaltung. Es fordert nur, daß der Kaufmann
Bücher führt und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Ver:
mögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich
macht ($ 38). Die an die Buchhaltung zu stellenden Anforderungen können
also nach Art, Umfang und Aufgaben des Unternehmens sehr verschieden