Ten Kalveram
M. Effektenrechnung
/. Wesen und Gliederung der Effekten
Effekten oder Wertpapiere sind. Urkunden, welche Forderungsrechte ver:
briefen, deren Ausübung und Übertragung an den Besitz des Papieres gebun-
den ist. Sowohl Geldpapiere (Banknoten, Schecks) als auch Kapitalpapiere
(Aktien, Obligationen, Pfandbriefe, Briefhypotheken, Darlehenscheine) ver:
bürgen Rechte dieser Art. Während die Geldpapiere als Zahlungsmittel beim
Waren» und Dienstleistungsumsatz dienen, sind Kapitaipapiere eine Form der
Vermögensanlage. Sie gewähren einen regelmäßig wiederkehrenden Anspruch
auf Zinsvergütung oder auf einen Anteil am Reingewinn.
Hier beschränken wir den Begriff „Effekten“ auf einen Teil der Kapital-
papiere, und zwar auf jene Urkunden über ertragbringende Vermögensanlage,
denen die Eigenschaft der Vertretbarkeit oder Fungibilität zukommt. Ein
Kapitalpapier ist vertretbar, wenn die einzelnen Stücke einer Gattung nach
Art und besonderen Merkmalen eindeutig bestimmt und allgemein bekannt
sind und gleiche Rechte und Pflichten verkörpern.
In bezug auf die rechtliche Festlegung des wirtschaftlichen Kreditverhält-
nisses und die Form der Ertragszusicherung unterscheidet man zwei Haupt-
typen: a) Anteilspapiere (Verkörperung von Beteiligungsverhältnissen):
Aktien, Kuxe, Bohranteile, Kolonialgesellschaftsanteile, Vorzugsaktien, Ge:
nußscheine. b) Schuldrechtliche Papiere (Verbriefung von Gläubigerrechten):
Öffentlichzrechtliche Obligationen, Privatobligationen, Pjandbriefe, Sachwert:
obligationen, Gewinnobligationen, Los: und Prämienpapiere.
Die öffentlichsrechtlichen Obligationen umfassen, entsprechend den verschiedenen
Zwecken, denen sie dienen, Papiere mit verschiedenartiger Ausstattung. Zu ihnen ge»
hören vor allem die langfristigen Anleihen des Reichs, der Länder und der Gemeinden.
Aber auch die mittelfristigen Schatzanweisungen, die zumeist in mehreren Serien
herausgegeben werden, stellen schuldrechtliche Papiere öffentlichzrechtlichen Charakters
dar, Bei den Schatzanweisungen kann man zwiscnen verzinslichen und. „unverzinss
lichen“ unterscheiden. Letztere sind nur nominell unverzinslich, da sie an der Börse
auf Diskontbasis gehandelt werden. Wenn der Emissionsschuldner Schuldbücher führt,
so gewinnt auch die Emission von sogenannten Schuldbuchforderungen an
Bedeutung. An den deutschen Börsen werden vornehallich 4!/sprozentige Reichsschuld»
buchforderungen (früher 6%) umgesetzt. Es handelt sich dabei vor allem um solche
Papiere, die den Kriegs» und Liquidationsgeschädigten als Abfindung gewährt wurden.
Durch kombinierte Anordnung der verbürgten Rechte verwischen sich.leicht die
Grenzen zwischen Anteilss und schuldrechtlichen Wertnapieren, so daß die Einreihung
mancher Typen Schwierigkeiten bereitet. Auch die übliche Gliederung in a) Divis
dendenpapiere (Ertrag abhängig vom Geschäftsgewinn), b) festverzinsliche Werte
(unbedingter Gläubigeranspruch auf Zinszahlung) und ec) Loss und Prämienanleihen
(Verwendung der Zinsen oder eines Teils derselben zu Prämien) ist wegen zahlreicher
Mischformen nicht eindeutig.
Die Praxis hat sowohl „obligationenähnliche Aktien“ als auch „aktienähnliche Obli:
gationen‘“ herausgebildet, Als Beispiel für den ersten Typ seien Vorzugsaktien mit
festem Ertrag (limitierte Dividende, die immer prioritätischer, meist auch kumulativer,
d.h. nachzahlbarer Natur. ist) genannt, Zur zweiten Kategorie gehören vor allem
Obligationen mit variabler Verzinsung (auch Gewinnobligationen genannt), die dem
Besitzer neben der festen Verzinsung, welche laufend fällig ist, auch einen Anteil am
reinen Gewinn verbriefen, (Vgl. hierzu. den Abschnitt: Kalveram, Finanzierung.)
VD