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werden und statt der Mäntel als Grundlage der Bezugsrechtsausübung ein:
gereicht werden können, verdient Beachtung.
Ein Bezugsrechtskurs auf der Basis des Tageskurses ist nicht ver-
lockend; er hätte höchstens Erfolg, wenn Aktionäre ihren Einfluß auf das
Unternehmen vermehren wollen. Meist liegt der Bezugsrechtskurs unter dem
Börsenkurs. Dann haften dem Bezugsrecht nach allgemeiner Ansicht wirt:
schaftliche oder vermögensrechtliche Vorteile an. In der Regel werden junge
Aktien mit einem mehr oder minder erheblichen Nachlaß gegenüber dem
Börsenkurs angeboten, da eine Senkung des Börsenkurses während der Zeit
der Bezugsrechtsausübung bewirken würde, daß die jungen Aktien unver:
käuflich bleiben. Es ist natürlich und gerechtfertigt, daß eine solche Zuz
teilung junger Aktien zu einem unter dem Borsenkurs liegenden Gegenwert
an die Inhaber der Unternehmung vorgenommen wird.
Jede Ausübung des Bezugsrechtes bringt einen quantitativen Zuwachs an
Macht, über das Schicksal der Gesellschaft zu bestimmen. Wird das gesetz=
liche Bezugsrecht nach dem Grundsatz der Proportionalität wirksam, so ver:
schiebt sich wohl die Stimmenzahl der einzelnen Aktionäre, nicht aber ihr
Stimmgewicht. Wird aber das Bezugsrecht durch Beschluß der Hauptver-
sammlung in irgendeiner Weise variiert, also für alle oder einen Teil der
jungen Aktien ausgeschaltet, oder wird einer Aktionärgruppe ein höheres
Bezugsrecht eingeräumt, so bedeutet .das eine Verminderung des Stimm:
gewichts jener Aktionäre, für die das Bezugsrecht geschmälert wurde.
Werden die jungen Aktien zu einem Kurse angeboten, der nur unwesentlich unter
dem Börsenkurs liegt, so pflegt man von einem geringwertigen Bezugsrecht
zu sprechen. Der Wert des Bezugsrechts wächst nach weitverbreiteter Ansicht in dem
Maße, in dem sich die Spanne zwischen Börsenkurs und Bezugskurs erweitert. Diese
Ansicht ist, wenigstens in dieser Formulierung, falsch. Nehmen wir an, das gesetzliche
Bezugsrecht werde durch die Hauptversammlung in der Weise bestätigt, daß alle jungen
Aktien den Aktionären nach Verhältnis ihres Aktienbesitzes anzubieten seien. Das
Aktienkapital betrage sechs Millionen, die Kapitalerhöhung vier Millionen; das Bezugs-
rechtsverhältnis sei also 3:2; der alte Kurs sei mit 240, der Bezugsrechtskurs mit 180
angenommen. Dann hat jeder Besitzer von drei alten Aktien vor der Erhöhung einen
Anteil an der Unternehmung von %/6000, nach derselben von 5/0000, also in beiden Fällen
von !/eooo. Sein Beteiligungsverhältnis bleibt vollkommen gleich, unabhängig davon,
zu welchem Kurse die Aktien angeboten werden. Wird aber das Bezugsrecht der alten
Aktien ganz oder teilweise ausgeschaltet, oder machen die alten Aktionäre von dem
Bezugsrecht keinen Gebrauch, so fällt den Beziehern von jungen Aktien ein Kapital-
anteil zu Lasten der alten Aktionäre zu. — Ist das Bezugsrechtsverhältnis 3 : 1, während
zwei Millionen junger Aktien einem Bankkonsortium oder aber einer einflußreichen
Gruppe zum Kurse von 180 übergeben werden, dann hat der Besitzer von alten Aktien
vor der Kapitalerhöhung einen Anteil von ?/e000o, nachher von %/10006, sein Anteil ermäßigt
sich also um 3/e000 minus “19000 = !/10000 des gesamten Unternehmens.
Das gleiche gilt bezüglich des inneren Wertes der einzelnen Anteile. Bei einer vollen
Zuteilung der jungen Aktien an die alten Aktionäre ergibt sich folgende Durchschnitts-
rechnung:
3 alte Aktien vor der Kapitalerhöhung: Wert. .. . . . RM 7200.—
2 junge Aktien: Bezugswert . 2. a, ; „3 600.—
5 alte und junge Aktien: Wert. . "9 ARM 19800.—
] Aktie nach der Kapitalerhöhung: Durchschnittswert . ... „ 2160.—
Der Wert jeder alten Aktie sinkt also um 24 v.H. An drei alten Aktien büßt man
dreimal RM 240.— = RM 720.— ein, d. h. ebensoviel, als man beim Bezug von zwei
jungen Aktien gewinnt; denn diese erhält der Aktionär statt zu RM 2160.— zu
RM 1800.—, so daß der Vorteil zweimal RM 360.— = RM 720.— beträgt. Der Verlust
an den alten Aktien durch Senkung des Kurses und der Gewinn an den jungen Aktien
durch Hebung auf den Durchschnittskurs gleichen sich aus. — Wird das Bezugsrecht
im obigen Falle ganz ausgeschaltet, dann senkt sich der Wert der alten Aktien gleich:
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