Finanzierung der Betriebe
gehenden Gesellschaft kann aber auch geringer sein als der Gegenwert. Dann
erleidet die übernehmende Gesellschaft einen Buchverlust, der durch buch:
mäßige Erhöhung des Wertes der eingebrachten Aktiva, besonders der im-
materiellen Werte, verschleiert werden kann.
Verlautbarungen über Verschmelzungspläne bewirken meist Kursände-
rungen bei beiden Unternehmungen, die bis zur Durchführung der Fusion eine
allmähliche Anpassung an das Umtauschverhältnis bewirken. Dabei spielen
die Ansichten über die Wirkung der Verschmelzung und die Beurteilung des
Umtauschverhältnisses als günstig oder ungünstig in die Kursgestaltung hin-
ein, so daß sich die Bildung der Kursrelation mit einer Neugestaltung der
Kurse der beiden Aktien verbindet.
Nach vollzogener Verschmelzung wird sich der Kurs bald auf den zu-
künftigen Ertragswert der verschmolzenen Unternehmen einstellen.
Bei jeder Verschmelzungsabsicht sind auch die möglichen Einwirkun-
genaufdie Leitung des neuen Unternehmens zu untersuchen.
Jede Verschmelzung verursacht Änderungen in der Verwaltung. Der Vor-
stand der übernehmenden Gesellschaft wird meist durch Mitglieder des Vor-
standes der übertragenden Gesellschaft ergänzt. Oft werden einzelne Mit-
glieder des Vorstandes ausscheiden oder sich mit einer abhängigen Stellung
begnügen müssen, besonders wenn die übertragende AG schwach und an-
lehnungsbedürftig war. Ein harmonisches Zusammenarbeiten der früher ge-
trennten Leitungen ist eine wichtige Voraussetzung für das gute Gelingen der
Verschmelzung. Eine Neuaufteilung der Funktionen in Verbindung mit einer
mehr oder minder tiefgreifenden Umorganisation der technischen und kauf-
männischen Verwaltung ist notwendig. Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
ist meist geringer als die der beiden selbständigen Unternehmen, zumal die
Posten wegfallen, die aus der gegenseitigen Beschickung des Aufsichtsrates
entstanden. |
Durch den Zusammenschluß kann die Zahlungsbere itschaft im
günstigen und im ungünstigen Sinne beeinflußt werden. Höhe und Fälligkeits-
termine der Verpflichtungen und Forderungen der übertragenden Gesellschaft
und ihre Wirkungen auf den Finanzstatus der übernehmenden AG sind genau
zu untersuchen.
Was die laufenden Mehrkosten betrifft, so kommen ähnliche
Kostenkategorien wie bei der Umgründung von Unternehmen in Betracht.
Steuererhöhungen können eintreten durch Einrücken in eine ungünstigere
Staffel bei der Vermögensteuer; Steuersenkungen können sich aus dem Ver-
schwinden der Möglichkeit einer Doppelbesteuerung und der Umsatzsteuer-
freibeit für den Warenaustausch innerhalb der Unternehmung ergeben. Auch
die laufenden Verwaltungskosten können eine Verminderung (durch Abbau
von leitenden Personen) und eine Erhöhung (durch Verfeinerung des Rech:
nungsapparates) erfahren.
Wie bei jedem anderen Finanzierungsakt sollte ein Ertragsvoran-
schlag aufgestellt werden, welcher von den Erfolgsziffern der Vergangen-
heit ausgeht. Auf diese Zahlen sollte man die aus der Umorganisation, der
Änderung des Arbeitsprogramms und der veränderten Zusammensetzung der
Leitung entstehenden Verschiebungen der Aufwands: und Ertragsfaktoren
einwirken‘ lassen, um eine Prognose der zukünftigen Ertragfähigkeit stellen
zu können.
4. Konzerne und Trusts
Konzern und Trust als Bezeichnungen effekten-kapitalistischer Konzen-
trationsformen haben bisher in der Praxis keine scharfe begriffliche Unter:
scheidung gefunden. Die beiden Ausdrücke werden uneinheitlich nebenein-
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