Full text: Finanzierung der Betriebe (Band 3, Kapitel 7)

4.7 
Finanzierung der Betriebe 
beeinflussen. Die Holdinggesellschaft wird zur Finanzierungsgesellschaft, 
wenn sie sich nicht auf die Verwaltung der Konzerneffekten beschränkt, 
sondern daneben selbständige Gründungen durch Effektenemission vornimmt 
oder die Kapitalerhöhung der beherrschten Unternehmungen vorbereitet und 
durchführt. 
Die Begriffe Mutter- und Tochtergesellschaft werden zu- 
nächst ganz allgemein innerhalb eines Konzerns in dem Sinne verwendet, daß 
die beherrschenden Unternehmen als Muttergesellschaften, die abhängigen 
dagegen als Tochtergeselischaften gelten. Daneben wendet man den Begriff 
Tochtergesellschaft im Wortsinne an: Die Tochtergesellschaft ist die von 
der Muttergesellschaft errichtete Firma, von der diese die Mehrheit der Anteile 
im Portefeuille behält. Wenn auch die Tochtergesellschaft rechtlich selb- 
ständig ist, so bleibt sie doch oft organisch mit der Muttergesellschaft ver; 
bunden: Geschäftsräume im gleichen Hause, ‚gleiche Personen im Aufsichtsrat 
und Vorstand. Wird ein Unternehmen von mehreren Firmen gemeinsam 
errichtet, so spricht man von Konsortialgründung. 
IX. Die Sanierung 
1. Wesen und Ursachen 
Als Sanierung bezeichnet man alle Maßnahmen organisatorischer oder 
finanzieller Natur, welche zur Gesundung eines kranken Unternehmens führen 
können: z. B. Reorganisation des technischen und des kaufmännischen Bez 
triebes, Einführung rationeller Arbeitsmethoden, Auflösung und Abstoßung 
unrentabler Abteilungen, Umstellung des Fabrikationsprogramms, : Umgrup: 
pierungen, Entlassungen und Neueinstellungen innerhalb der Verwaltung und 
unter den leitenden Angestellten, Wiederherstellung der Zahlungsbereitschaft, 
Zuführung von Neukapital zum Ausgleich von Verlusten oder zur Rationali- 
sierung, Neugestaltung der finanziellen Struktur der Unternehmung usW. 
Krankhafte Zustände eines Unternehmens äußern sich bei unverschleier- 
ter Rechnungsführung in einer ungenügenden oder gänzlich fehlenden Ertrag- 
fähigkeit bzw. einem Zusammenschrumpfen des Eigenkapitals infolge ein: 
maliger oder dauernder Verluste. Aufwendungen und Erträgnisse stehen im 
Mißverhältnis zueinander; anstatt eines Kapitalwachstums wird ein Kapital: 
werzehr ausgewiesen. Auf welchen Wegen das verlorengegangene finanzielle 
Gleichgewicht wiederhergestellt werden kann, soll nachstehend gezeigt 
werden. Ob die Konsolidierung der Kapitalverhältnisse auch die Grundlage 
zur Erzielung eines angemessenen Ertrages bildet, hängt wesentlich von den 
diese finanziellen Maßnahmen begleitenden betriebsorganisatorischen Um- 
und Neugestaltungen ab. 
Um die geeigneten Heilmittel verordnen zu können, muß der Finanzarzt 
die Ursachen der Krankheit notleidender Unternehmen kennen: Grün: 
dungsfehler (Überbewertung von Sacheinlagen, zu hohe Gründungs- 
kosten), Fehler in der Kapitaldisposition (Immobilisierung 
zu großer Teile des Kapitals und Belastung mit zu hohen Abschreibun- 
gen, Disproportionalität zwischen Anlage: und Betriebskapital, so daß der 
Produktionsapparat nicht voll ausgenutzt werden kann, Verwendung von kurz: 
fristigen Mitteln zur Beschaffung von Betriebsanlagen, schlechte Abstimmung 
der Fristen der gewährten und genommenen Kredite aufeinander, leichtfertige 
Kreditgewährung, falsche Dividendenpolitik), Betriebs fehler (rück; 
ständige Organisation, zu hohe Produktionskosten, falsche Einkaufs, Pro- 
duktions: oder Verkaufskalkulation, Umsatzsteigerung um jeden Preis). 
äußere Einwirkungen (höhere Gewalt, unerwartete Krediteinschrän- 
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A Band III Rapitel 7
	        
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