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Finanzierung der Betriebe
beeinflussen. Die Holdinggesellschaft wird zur Finanzierungsgesellschaft,
wenn sie sich nicht auf die Verwaltung der Konzerneffekten beschränkt,
sondern daneben selbständige Gründungen durch Effektenemission vornimmt
oder die Kapitalerhöhung der beherrschten Unternehmungen vorbereitet und
durchführt.
Die Begriffe Mutter- und Tochtergesellschaft werden zu-
nächst ganz allgemein innerhalb eines Konzerns in dem Sinne verwendet, daß
die beherrschenden Unternehmen als Muttergesellschaften, die abhängigen
dagegen als Tochtergeselischaften gelten. Daneben wendet man den Begriff
Tochtergesellschaft im Wortsinne an: Die Tochtergesellschaft ist die von
der Muttergesellschaft errichtete Firma, von der diese die Mehrheit der Anteile
im Portefeuille behält. Wenn auch die Tochtergesellschaft rechtlich selb-
ständig ist, so bleibt sie doch oft organisch mit der Muttergesellschaft ver;
bunden: Geschäftsräume im gleichen Hause, ‚gleiche Personen im Aufsichtsrat
und Vorstand. Wird ein Unternehmen von mehreren Firmen gemeinsam
errichtet, so spricht man von Konsortialgründung.
IX. Die Sanierung
1. Wesen und Ursachen
Als Sanierung bezeichnet man alle Maßnahmen organisatorischer oder
finanzieller Natur, welche zur Gesundung eines kranken Unternehmens führen
können: z. B. Reorganisation des technischen und des kaufmännischen Bez
triebes, Einführung rationeller Arbeitsmethoden, Auflösung und Abstoßung
unrentabler Abteilungen, Umstellung des Fabrikationsprogramms, : Umgrup:
pierungen, Entlassungen und Neueinstellungen innerhalb der Verwaltung und
unter den leitenden Angestellten, Wiederherstellung der Zahlungsbereitschaft,
Zuführung von Neukapital zum Ausgleich von Verlusten oder zur Rationali-
sierung, Neugestaltung der finanziellen Struktur der Unternehmung usW.
Krankhafte Zustände eines Unternehmens äußern sich bei unverschleier-
ter Rechnungsführung in einer ungenügenden oder gänzlich fehlenden Ertrag-
fähigkeit bzw. einem Zusammenschrumpfen des Eigenkapitals infolge ein:
maliger oder dauernder Verluste. Aufwendungen und Erträgnisse stehen im
Mißverhältnis zueinander; anstatt eines Kapitalwachstums wird ein Kapital:
werzehr ausgewiesen. Auf welchen Wegen das verlorengegangene finanzielle
Gleichgewicht wiederhergestellt werden kann, soll nachstehend gezeigt
werden. Ob die Konsolidierung der Kapitalverhältnisse auch die Grundlage
zur Erzielung eines angemessenen Ertrages bildet, hängt wesentlich von den
diese finanziellen Maßnahmen begleitenden betriebsorganisatorischen Um-
und Neugestaltungen ab.
Um die geeigneten Heilmittel verordnen zu können, muß der Finanzarzt
die Ursachen der Krankheit notleidender Unternehmen kennen: Grün:
dungsfehler (Überbewertung von Sacheinlagen, zu hohe Gründungs-
kosten), Fehler in der Kapitaldisposition (Immobilisierung
zu großer Teile des Kapitals und Belastung mit zu hohen Abschreibun-
gen, Disproportionalität zwischen Anlage: und Betriebskapital, so daß der
Produktionsapparat nicht voll ausgenutzt werden kann, Verwendung von kurz:
fristigen Mitteln zur Beschaffung von Betriebsanlagen, schlechte Abstimmung
der Fristen der gewährten und genommenen Kredite aufeinander, leichtfertige
Kreditgewährung, falsche Dividendenpolitik), Betriebs fehler (rück;
ständige Organisation, zu hohe Produktionskosten, falsche Einkaufs, Pro-
duktions: oder Verkaufskalkulation, Umsatzsteigerung um jeden Preis).
äußere Einwirkungen (höhere Gewalt, unerwartete Krediteinschrän-
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