Full text: Finanzierung der Betriebe (Band 3, Kapitel 7)

f Kalveram 
kungen, Abschnürung vom Rohstoffmarkt, Erschwerung des Absatzes durch 
Maßnahmen der Steuer, Zoll: und Handelspolitik, Preissenkungen der Vor: 
räte an Waren und Fabrikaten, Zahlungsunfähigkeit ansehnlicher Debitoren) 
USW. 
Eine krankhafte finanzielle Struktur kommt meist in der Kechnungs- 
führung, vor allem in der Bilanz, zum Ausdruck. In der Einzelfirma oder Fer- 
sonengesellschaft wirkt jeder Verlust auf eine Verminderung des Eigenkapitals 
hin. In Kapitalgesellschaften mit konstanter Eigenkapitalziffer wird der ein; 
getretene Verlust als Korrekturposten zum Eigenkapital ausgewiesen. Durch 
höhere Bewertung der Aktiva lassen sich Verluste verheimlichen. Die Auf: 
hebung stiller Reserven zur Verlustdeckung ist im Rahmen der gesetzlichen 
Bewertungsvorschriften erlaubt, muß aber als irreguläres Erträgnis in der Ge: 
winn- und Verlust-Rechnung kenntlich gemacht werden. Solche Verschleie- 
rungen der wahren Lage der Unternehmung durch Aufhebung stiller Reserven 
führen leicht zu Selbsttäuschungen und verzögern oft einen rechtzeitigen 
operativen Eingriff. Verlustverdeckung ist auch möglich durch falsche Selhst- 
kostenrechnung, z.B. Nichteinrechnung der Abschreibungen auf Anlagegüter 
bei der Preisstellung und entsprechende Unterlassung der Abschreibung bei 
der Bilanzierung. 
Sanierungsmaßnahmen werden auch notwendig, wenn ein Unternehmen 
illiquide wird, d.h. wenn es seine laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht 
mehr zu erfüllen vermag. Man bezeichnet diesen Zustand finanzieller Schwer- 
fälligkeit und Lähmung als Zahlungsstockung oder Zahlungsunfähigkeit. Dann 
müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Konkurs abzuwehren und die 
normale Liquidität wiederherzustellen. Der Zustand einer Zahlungsunfähig- 
keit ist nicht immer die Folge von Vermögensverlusten oder einer ungenügen: 
den Ertragfähigkeit. Trotz starker Verluste können noch genügend flüssige 
Mittel vorhanden sein, um die laufenden Verbindlichkeiten zu decken, während 
ein Unternehmen mit hohen Gewinnen sehr illiquide sein kann. Im allge: 
meinen wird aber, wenn die Verlustquellen nicht verstopft werden, als Folge 
des Kapitalschwundes auch eine wachsende finanzielle Anspannung eintreten, 
die in der Bilanz zum Ausdruck kommt: Die Lieferanten: und Bankkredite 
nehmen absolut und im Verhältnis zur Bilanzsumme zu; das Verhältnis von 
Kreditoren und Debitoren ändert sich zuungunsten der letzteren; der pro- 
zentuale Anteil der Regulierungsmittel (Kasse, Bankguthaben, Wechsel und 
Effekten) am Gesamtkapital nimmt ab, während die Lagerbestände nach 
Menge und Wert anwachsen. Um der Gefahr der MNiquidität zu entgehen, 
muß der Unternehmer seine Forderungen und Verpflichtungen nach Höhe 
und Fristen laufend beobachten und registrieren und sich wiederholt durch 
einen Finanzstatus Rechenschaft über den gegenwärtigen und zukünftigen 
Stand seiner Zahlungsfähigkeit geben. 
Eine Sanierung sollte nur vorgenommen werden, wenn zu erwarten ist, 
daß das auf die schiefe Ebene geratene Unternehmen nach Durchführung der 
finanziellen und betriebsorganisatorischen Maßnahmen wieder lebens: und 
entwicklungsfähig wird. Um dies zu ergründen, müssen ein Kapital: 
bedarfsvoranschlag und eine Aufwands: und Ertragss: 
rechnung aufgestellt werden, die erweisen, ob in Zukunft bei der ge: 
planten Kapitalausstattung und nach der vollzogenen Reform eine aus: 
reichende Wirtschaftlichkeit und Ertragskraft gegeben sind. Man wird auch 
hier von den Erfolgsrechnungen der Vergangenheit ausgehen und auf diese die 
aus der Beseitigung der Verlustquellen und der Neuordnung der finanziellen 
Struktur zu erwartenden Einflüsse in möglichst exakten Zahlen als Plus: und 
Minusposten einwirken lassen. Keinesfalls genügt es, sich auf Ausgleichung 
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