Bankbetriebslehre
der Jahresabschlußrechnung vorgenommen werden (Bilanzattest fast im ge-
samten Kreditgewerbe).
Das Formblatt enthält folgende vier Anlagen: a) Anlegung der
Spargelder (noch nicht in Kraft gesetzt), b) Nachweis der Aus:
landsgeschäfte, c) Sonderangaben zum Monatsnachweis
(b und c sind zusammen mit dem Monatsausweis abzuliefern), d) Auf-
gliederung der Ausleihungen und Einlagen (mit der Jahres:
bilanz einzureichen). — Eine Rohbilanz per Ende Juni ist von allen Kredit-
instituten aufzustellen, die der Monatsausweispflicht nicht unterliegen.
In dieser wesentlich verbesserten obligatorischen
Rechenschaftslegung aller Banken findet die Bankaufsicht eine
starke Stütze. Der Zwang zu sehr tiefgreifenden, wiederholten Berichten über
die gesamte Geschäftsgebarung darf von keiner deutschen Bank als Belästi-
gung empfunden werden, weil solche Einblicke auch vor unsachlicher Lei:
stungskritik und vor Geringschätzung der bankbetrieblichen Funktionen
schützen, weil sie vertrauensstärkend und vorbeugend gegen Kapitalfehlleitun-
gen und ungesunde Risikohäufung wirken. Wenn der Unternehmer als Treu-
händer des volkswirtschaftlichen Vermögens dem Volke verantwortlich ist,
dann ist er der Allgemeinheit bzw. den zur Kontrolle eingesetzten Organen
auch Rechenschaft über die Entwicklung seines Institutes schuldig.
C. Gliederung des Bankwesens
Die Befriedigung der bankbetrieblichen Bedürfnisse in Deutschland vor
Angliederung Österreichs erfolgte durch 30062 Niederlassungen von Kredit-
instituten, ohne Annahmestellen und Agenturen (3327 Privatbankgewerbe,
6670 Sparkassen und öffentlichsrechtliche Kreditanstalten, 1653 gewerbliche
Kreditgenossenschaften, 18312 ländliche Kreditgenossenschaften). Auf je
2174 Einwohner entfiel also eine Bankniederlassung. Es bestanden rund
23 300 Kreditinstitute, welche ihre Tätigkeit hauptamtlich ausübten. Im Lande
Österreich waren beim Zusammenschluß 2580 Institute tätig, so daß ins:
gesamt rund 26000 Kreditinstitute vorhanden waren.
Innerhalb dieses Banksystems beobachten wir eine große Mannigfaltig-
keit von Bankarten bezüglich der Betriebsgrößen, der Rechtsformen, der
bankbetrieblichen Ziele und Aufgaben und der technischen Organisation und
Arbeitsabwicklung.
Die aus langer Tradition erwachsene Arbeitsteilung im deutschen Bank:
wesen gestattet nicht eine Aufgliederung des gesamten Banksystems in klar
unterscheidbare Gruppen. Jeder Versuch, die deutschen Kreditinstitute
systematisch und eindeutig durchzugliedern, scheitert daran, daß sich eine
große Zahl von Mischtypen herausgebildet hat und daß die Struktur vieler
Institute sich immer wieder den aus der politischen und wirtschaftlichen Ent-
wicklung entspringenden Bedürfniswandlungen anpaßt.
Folgende Gliederungsgesichtspunkte lassen die wichtigsten Ban k:
formen und Banktypen erkennen:
1. Gliederung auf Grund der getätigten bankmäßigen Geschäfte
Zahlungsmittelbeschaffung (Notenausgabe), Zahlungsvermittlung, Kapital:
sammlung durch Depositenannahme oder Pfandbriefausgabe, Kapitalvertei-
lung durch Diskont:z, Kontokorrent: oder Hypothekarkredit, Lombard:
verkehr, Akzeptgewährung, Durchführung von Finanzierungsgeschäften
(Emissionen), Wertpapierhandel, Auslandskreditgeschäfte (Rembours-
geschäfte) usw.
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