Kalveram
Bei den deutschen Bankenist die Arbeitsspezialisierung
nichtso weit durchgeführt wie in den angelsächsischen
Ländern, wo man besondere Akzepthäuser, Effektenkommissionshäuser,
Depositenbanken, Emissionsbanken, Treuhandbanken usw. kennt. Die meisten
deutschen Banken betreiben eine Anzahl von Kredit: und Dienstleistungs:
geschäften gleichzeitig. Die eigentlichen Kreditbanken (Industries und Han:
delsbanken) sind gemischte Institute mit „Warenhauscharakter“,
welche alle Arten von Bankgeschäften mit Ausnahme der Notenausgabe und
der hypothekarischen Beleihungen durchführen. Auch Sparkassen, gemischte
Hypothekenbanken, einige Staatsbanken, Landesbanken und Girozentralen
betreiben ein gemischtes Geschäft, da sie kurz: und langfristige Einlagen an;
nehmen und zu kurz: und langfristigen Anlagen verwenden. Bei zahlreichen
Kreditinstituten hat aber die eine oder andere Tätigkeit besondere Bedeu:
tung erlangt, z.B. Auslandsgeschäfte, Effektenkommissionsgeschäfte, Garantie-
übernahme, Versorgung der Landwirtschaft mit Kredit usw.
2. Gliederung nach der Dauer der gewährten Kredite
a) Banken, die kurzfristige Kredite gewähren, also
Geldmarktgeschäfte betreiben. Sie erzielen Erträge dadurch, daß sie
die ihnen zufließenden, täglich oder kurzfristig fälligen Einlagen unter Be:
achtung der Grundsätze der Liquidität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit zu
einem höheren als dem zu zahlenden Zins kurzfristig (etwa bis zu 3 Monaten)
ausleihen (in ziemlich reiner Form die gewerblichen Kreditgenossenschaften,
in erheblichem Umfange die privaten und zahlreiche öffentlich:rechtliche
Kreditbanken sowie Privatbankierfirmen). Zu dieser Gruppe rechnen auch
jene Banken, welche sich durch Geldschöpfung auf dem Wege der Noten:
ausgabe Mittel verschaffen, um daraus kurzfällige Kredite gegen Wechsel:
diskontierung oder Lombardierung zu gewähren. (Im Deutschen Reich hat
die Reichsbank ein absolutes Monopol der Notenausgabe.)
b) Institute, welche mittelfristige Kredite (von etwa
1 bis 5 Jahren) gewähren, z.B. die Bank für deutsche Industrie:-Obligati-
onen, Industrieschaften, Banken zur Zwischenfinanzierung des Wohnungs-
baus, aber auch die allgemeinen Kreditbanken.
c) Institute, die in der Hauptsache langfristige Kre:
dite nehmen und geben, also Kapitalmarktgeschäfte be:
treiben. (Bodenkreditinstitute öffentlich:rechtlichen und privaten Charakters:
reine Hypothekenbanken, Landschaften, Ritterschaften, Stadtschaften usw.)
Reine Emissionsbanken bestehen in Deutschland nicht. Die Finanzierungs:
tätigkeit durch Übernahme und Inverkehrbringen von Aktien und Obliga-
tionen ist bei den allgemeinen Kreditbanken und vielen öffentlichsrechtlichen
Banken mit dem kurz: und mittelfristigen Kreditgeschäft und zahlreichen
Dienstleistungsgeschäften verbunden.
3. Gliederung nach der Stellung zum Gewinn
a) Freie erwerbswirtschaftliche Bankbetriebe, die
durch Gewährung von Leistungen und Diensten gegen Entgelt unter Be:
achtung der Belange der Gesamtwirtschaft eine Rente erzielen wollen. Zu
diesen marktwirtschaftlichen Kreditinstituten rechnen die allgemeinen Kredit:
banken und die Privatbankiers. Ihr Ertragsstreben ist richtunggebend für
Innenorganisation (Konzentration, Dezentralisation, Abteilungsgliederung,
Mechanisierung) und für die Auswahl ihrer Geschäfte und Kunden. Auch die
freien, erwerbswirtschaftlich organisierten Hypothekenbanken sind trotz ihrer
starken gesetzlichen Bindungen und ihrer wichtigen sozialen Aufgaben hier
einzurechnen.
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