Bankbetriebslehre 7
b) Gemeinwirtschaftlichorientierte Kreditinstitute.
Sie sollen gewisse Aufgaben im Dienste der Volksgesamtheit oder bestimmter
Berufsklassen erfüllen (Währungsschutz, Ausfuhrförderung, staatliche Kredit-
aktionen für bestimmte Landesteile oder Wirtschaftsgruppen, Förderung des
Kleinwohnungsbaus und der Bodenkultur usw.) und diesem Hauptzweck das
Streben nach Kostendeckung oder Gewinnerzielung unterordnen. (Reichs:
bank, Golddiskontbank, Rentenbank-Kreditanstalt, Deutsche Zentralgenossen:
schaftskasse und andere öffentliche Sonderinstitute.) Eine starke Betonung
der Gemeinnützigkeit beobachten wir auch bei den übrigen öffentlich-recht:
lichen Kreditanstalten und bei den Sparkassen.
c) Genossenschaftlich orientierte Bankbetriebe. Das
Streben nach Erzielung eines Reinertrages besteht auch hier, wird aber auf
einem anderen Wege verfolgt: Man will den Genossen die Bankleistungen
sicherer und wohlfeiler bieten als der freie Markt und so den Reinertrag bei
den einzelnen Umsatzakten aufteilen. Hebung der Wirtschaft ihrer Mit:
glieder ist der Hauptzweck der gewerblichen und landwirtschaftlichen Kredit:
genossenschaften, der Beamtengenossenschaften, der Landschaften und
Stadtschaften.
Die Pflege der gemeinwirtschaftlichen Belange und
die Vorrangstellung des Gemeinnutzes ist kein Sonder;
merkmaldergemeinwirtschaftlich orientierten Banken.
Das Prinzip des Gemeinnutzes ist überall vorrangig und hat in jeder Bank:
sphäre Geltung.
4. Gliederung nach der Rechtsform
a) Banken in der Form der Einzelfirma,der Personengesell:
schaft und der Kommanditgesellschaft. Das sind im wesent;
lichen die Rechtsformen der Privatbankfirmn. (Vgl. S. 11. Mitte 1938: rund
700 Privatbankiers, dazu im früheren Österreich 137 Privatbankiers.)
b) Banken in der Form der Gm bH: 30, und zwar 8 Kreditbanken, meist
von lokaler Bedeutung, und 22 Sonderinstitute.
c) Banken in der Form der AG und der Kommanditgesell:-
schaftauf Aktien. Mitte 1938: 205 Institute, und zwar 5 Großbanken,
102 regionale und lokale Kreditbanken und 98 Sonderinstitute; im früheren
Österreich 24 Aktienbanken.
d) Banken in der Form der Genossenschaften. (Vgl. S. 12.)
e) Banken als Anstalten öffentlichen Rechts, deren Ver:-
fassung und Statut Teile des Reichs: bzw. Landesrechts sind. (Vgl. S. 20.)
5. Gliederung nach der Größe in Groß-, Mittel- und Kleinbanken
Als Maßstab kann gewählt werden die Höhe des Eigenkapitals, des
Gesamtkapitals oder des Umsatzes und die Zahl der Gefolgschaftsmit-
glieder. In der Bankstatistik werden gewöhnlich folgende 5 Berliner
Banken als Gruppe der Großbanken innerhalb der allgemeinen Kredit-
banken geführt: die drei Filialbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank,
Commerz: & Privatbank, die filiallose Berliner Handels-Gesellschaft und
die filiallose, reichseigene Reichskreditgesellschaft. Ihre Gesamtbilanz-
summe betrug 1937: 8,017 Md. = etwa 70 v. H. der Bilanzsumme aller. allge:
meinen Kreditbanken. In die Reihe der Großbanken ist auch die „Bank der
Deutschen Arbeit“ [Bilanzsumme 440 Mill. RM] eingerückt. (Vgl. S. 28.)
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| Band Il Rapitel 10
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