Full text: Bankbetriebslehre (Band 3, Kapitel 10)

Bankbetriebslehre 7 
b) Gemeinwirtschaftlichorientierte Kreditinstitute. 
Sie sollen gewisse Aufgaben im Dienste der Volksgesamtheit oder bestimmter 
Berufsklassen erfüllen (Währungsschutz, Ausfuhrförderung, staatliche Kredit- 
aktionen für bestimmte Landesteile oder Wirtschaftsgruppen, Förderung des 
Kleinwohnungsbaus und der Bodenkultur usw.) und diesem Hauptzweck das 
Streben nach Kostendeckung oder Gewinnerzielung unterordnen. (Reichs: 
bank, Golddiskontbank, Rentenbank-Kreditanstalt, Deutsche Zentralgenossen: 
schaftskasse und andere öffentliche Sonderinstitute.) Eine starke Betonung 
der Gemeinnützigkeit beobachten wir auch bei den übrigen öffentlich-recht: 
lichen Kreditanstalten und bei den Sparkassen. 
c) Genossenschaftlich orientierte Bankbetriebe. Das 
Streben nach Erzielung eines Reinertrages besteht auch hier, wird aber auf 
einem anderen Wege verfolgt: Man will den Genossen die Bankleistungen 
sicherer und wohlfeiler bieten als der freie Markt und so den Reinertrag bei 
den einzelnen Umsatzakten aufteilen. Hebung der Wirtschaft ihrer Mit: 
glieder ist der Hauptzweck der gewerblichen und landwirtschaftlichen Kredit: 
genossenschaften, der Beamtengenossenschaften, der Landschaften und 
Stadtschaften. 
Die Pflege der gemeinwirtschaftlichen Belange und 
die Vorrangstellung des Gemeinnutzes ist kein Sonder; 
merkmaldergemeinwirtschaftlich orientierten Banken. 
Das Prinzip des Gemeinnutzes ist überall vorrangig und hat in jeder Bank: 
sphäre Geltung. 
4. Gliederung nach der Rechtsform 
a) Banken in der Form der Einzelfirma,der Personengesell: 
schaft und der Kommanditgesellschaft. Das sind im wesent; 
lichen die Rechtsformen der Privatbankfirmn. (Vgl. S. 11. Mitte 1938: rund 
700 Privatbankiers, dazu im früheren Österreich 137 Privatbankiers.) 
b) Banken in der Form der Gm bH: 30, und zwar 8 Kreditbanken, meist 
von lokaler Bedeutung, und 22 Sonderinstitute. 
c) Banken in der Form der AG und der Kommanditgesell:- 
schaftauf Aktien. Mitte 1938: 205 Institute, und zwar 5 Großbanken, 
102 regionale und lokale Kreditbanken und 98 Sonderinstitute; im früheren 
Österreich 24 Aktienbanken. 
d) Banken in der Form der Genossenschaften. (Vgl. S. 12.) 
e) Banken als Anstalten öffentlichen Rechts, deren Ver:- 
fassung und Statut Teile des Reichs: bzw. Landesrechts sind. (Vgl. S. 20.) 
5. Gliederung nach der Größe in Groß-, Mittel- und Kleinbanken 
Als Maßstab kann gewählt werden die Höhe des Eigenkapitals, des 
Gesamtkapitals oder des Umsatzes und die Zahl der Gefolgschaftsmit- 
glieder. In der Bankstatistik werden gewöhnlich folgende 5 Berliner 
Banken als Gruppe der Großbanken innerhalb der allgemeinen Kredit- 
banken geführt: die drei Filialbanken Deutsche Bank, Dresdner Bank, 
Commerz: & Privatbank, die filiallose Berliner Handels-Gesellschaft und 
die filiallose, reichseigene Reichskreditgesellschaft. Ihre Gesamtbilanz- 
summe betrug 1937: 8,017 Md. = etwa 70 v. H. der Bilanzsumme aller. allge: 
meinen Kreditbanken. In die Reihe der Großbanken ist auch die „Bank der 
Deutschen Arbeit“ [Bilanzsumme 440 Mill. RM] eingerückt. (Vgl. S. 28.) 
Lieferung b4 ee 
| Band Il Rapitel 10 
xl
	        
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