Full text: Bankbetriebslehre (Band 3, Kapitel 10)

z Kalveram 
6. Gliederung in staatliche und halbstaatliche bzw. öffentlich-rechtliche 
und private Banken 
Zu den Ööffentlichsrechtlichen Banken (Gründungen des Reiches, der 
Länder, der Provinzen, der Gemeinden usw.) zählen die reinen Staatsbanken, 
welche Finanzierungsaufgaben des Staates durchführen und die Staatskassen- 
führung besorgen, sowie zahlreiche Sonderinstitute, welche die von den Privat- 
banken gelassenen Lücken in der bankbetrieblichen Versorgung der Bevölke:- 
rung ausfüllen sollen: Pflege der Agrarwirtschaft, Arbeitsbeschaffung. usw. 
Die öffentlichen Bausparkassen und die öffentlichen Bodenkreditinstitute sind 
gleichfalls hier einzureihen. 
7. Gliederung nach dem Kundenkreis 
Die städtischen Kreditgenossenschaften wenden sich in der Hauptsache 
an Handwerker und Kleingewerbetreibende, die ländlichen Genossenschaften 
an die bäuerliche Bevölkerung. Die Sparkassen in ihrer ursprünglichen Form 
dienen der Hebung des Spartriebes der wirtschaftlich Schwachen. Die allge: 
meinen Kreditbanken haben als Hauptkundschaft die Kreise des Mittels und 
Großhandels und der Mittel und Großindustrie. Hausbanken suchen Kapital: 
überfluß und Kapitalmangel innerhalb der verschiedenen Glieder eines wirt: 
schaftlichen Großunternehmens oder eines Konzerns auszugleichen und be- 
sorgen gleichzeitig ihre Finanzierungs: und Zahlungsmittelgeschäfte (Länder- 
bank der IG, Verkehrskreditbank als Bank der Deutschen Reichsbahn). Die 
Branchebanken wollen bestimmten Gewerbezweigen oder Berufen dienen 
(Getreidebanken, Viehmarktsbanken usw., Arbeiter: und Beamtenbanken, 
vel. 5.27 ff.). 
8. Gliederung nach dem geographischen Wirkungsbereich 
Großbanken mit und ohne Filialnetz, Provinzbanken bzw. Regionalbanken 
mit und ohne Filialnetz, Lokalbanken und Auslandsbanken. 
D, Die wichtigsten 
Gruppen des deutschen Banksystems 
I. Die allgemeinen Kreditbanken (Kreditaktienbanken) 
Der wichtigste Typus innerhalb des privaten Bankgewerbes ist eine 
Universalbank, welche alle Arten von Bankgeschäften mit Ausnahme 
des Noten: und Hypothekengeschäfts betreibt. Im Rahmen des Kontokorrent: 
verkehrs geben diese Banken aus den ihnen kurzfristig zufließenden Einlagen 
Diskont:=, Lombard: und Kontokorrentkredite, stellen ihren Kunden indirekt 
Kredite durch Bürgschaftsübernahme und Akzepthergabe zur Verfügung und 
erledigen gleichzeitig die Zahlungsverkehrs: und Effektengeschäfte derselben. 
Außerdem betreiben sie das Gründungs-, Emissions: und Beteiligungsgeschäft, 
indem sie öffentlichen Körperschaften und Privatfirmen dadurch Mittel ver: 
schaffen, daß sie Gläubiger: und Anteilspapiere für eigene Rechnung über: 
nehmen und durch Unterbringung der Effekten an der Börse oder unter der 
Hand für den Rückfluß der vorgestreckten Mittel sorgen. Für diesen gemisch: 
ten Banktypus, der also das kurzfristige Kreditgeschäft und 
das risikoreiche Finanzierungsgeschäft nebeneinander 
betreibt, hat sich der Name „Kreditaktienbank“ eingebürgert. 
Die Kreditaktienbanken haben eine enge Verbindun g mit den 
Mittel: und Großbetrieben der Industrie und des Handels und 
werden daher oft auch als Industries und Handelsbanken bezeichnet. Den 
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