308 Ueber den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig ete
das Wohl der Staaten), drittens in kosmöpolitischer Betrachtung
(in Absicht auf das Wohl der Menschengattung im Ganzen, und
zwar sofern sie im Fortschreiten zu demselben in der Reihe der Zeugun-
gen aller künftigen Zeiten begriffen ist,) vorstellig' machen. — Die Be-
titelung der Nummern aber wird, aus Gründen, die sich aus der Ab-
handlung selbst ergeben, durch das Verhältniss der "Theorie zur Praxis
in der Moral, dem Staatsrecht, und dem Völkerrecht ausgedrückt
werden.