1.: Verhältniss der Theorie zur Praxis in der Moral. S11
aınen Ideal der reinen Vernunft auch ein Object bekomme. * Denn an sich
atür- ist Pflicht nichts Anderes, als Einschränkung des Willens auf die
icht, Bedingung einer allgemeinen, durch eine angenommene Maxime mög-
Üsse, lichen Gesetzgebung, der Gegenstand desselben, oder der Zweck mag
ıbs- sein, welcher er wolle, (mithin auch die Glückseligkeit;) von welchem
efol- aber, und auch von jedem Zweck, den. man haben mag, hiebei ganz abs-
hen; trahirt wird. Bei der Frage vom Princip der Moral kann also die
dass Lehre vom höchsten Gut, als letzten Zweck eines durch sie bestimm-
une ten und ihren Gesetzen angemessenen Willens (als episodisch) ganz
ı die übergangen und bei Seite gesetzt werden; wie sich auch in der Folge
ecob- —
ein- * Das Bedürfniss, ein höchstes auch durch unsere Mitwirkung mögliches Gut
"sam in der Welt, als den Endzweck aller Dinge, anzunehmen, ist nicht ein Bedürfniss aus
ı be- Mangel an moralischen Triebfedern, sondern an äusseren Verhältnissen, in denen
allein, diesen Triebfedern gemäss, ein Object, als Zweck an sich selbst (als mora-
N lischer Endzweck) hervorgebracht werden kann. Denn ohne allen Zweck kann
‚ätte kein Wille sein; obgleich man, wenn €S blos auf gesetzliche Nöthigung der Hand-
»;hne lungen ankömmt, von ihm abstrahiren muss, und das Gesetz allein den Bestimmungs-
Ten- grund desselben ausmacht. Aber nicht jeder Zweck ist moralisch, (z. B. nicht der
wer- der eigenen Glückseligkeit,) sondern dieser muss uneigennützig Sein; und das Bedürf-
Ten“ niss eines durch reine Vernunft aufgegebenen, das Ganze aller Zwecke unter einem
Prineip befassenden Endzwecks, (eine Welt als das höchste, auch durch unsere Mit-
das wirkung mögliche Gut,) ist ein Bedürfniss des sich noch über die Beobachtung der
Zu- formalen Gesetze zu Hervorbringung eines Objects (das höchste Gut) erweitern-
den uneigennützigen Willens. — Dieses ist eine Willensbestimmung von besonderer
nen Art, nämlich durch die Idee des Ganzen aller Zwecke, wo zum Grunde gelegt wird:
AN. dass, wenn wir zu Dingen in der Welt in gewissen moralischen Verhältnissen stehen,
wir allerwärts dem moralischen Gesetz gehorchen müssen, und. über das noch die
auf Pflicht hinzukommt, nach allem Vermögen es zu bewirken, dass ein solches Verhält-
der niss, (eine Welt, den sittlichen höchsten Zwecken angemessen,) existire. Hiebei denkt
ick- sich der Mensch nach der Analogie mit der Gottheit, welche, obzwar subjectiv keines
von äusseren Dinges bedürftig, gleichwohl nicht gedacht werden kann, dass sie sich in
Ge sich selbst verschlösse, sondern, das höchste Gut ausser sich hervorzubringen, selbst
durch das Bewusstsein ihrer Allgenugsamkeit bestimmt sei; welche Nothwendigkeit,
SI (die beim Menschen Pflicht ist,) am höchsten Wesen von uns nicht anders, als mora-
igt. lisches Bedürfniss vorgestellt werden kann. Beim Menschen ist daher die Triebfeder,
the- welche in der Idee des höchsten, durch seine Mitwirkung in der Welt möglichen Guts
die liegt, auch nicht die eigene dabei beabsichtigte Glückseligkeit, sondern. nur diese als
Na Zweck an sich selbst, mithin ihre Verfolgung als Pflicht. Denn sie enthält nicht
Aussicht in Glückseligkeit schlechthin, sondern nur einer Proportion zwischen ihr
und der Würdigkeit des Subjects, welches es auch sei. Eine Willensbestimmung aber,
ann, die sich selbst und ihre Absicht, zu einem solchen Ganzen zu gehören, auf diese Be-
dingung einschränkt, ist nicht eigennützig.