Full text: Immanuel Kant's sämmtliche Werke (6. Band)

I. Verhältniss der Theorie zur Praxis in der Moral. 15 
) ein Allerdings muss der Wille Motive haben; aber diese sind nicht 
gewisse vorgesetzte, aufs physische Gefühl bezogene Objecte, als 
Sc Zwecke, sondern nichts, als das unbedingte Gesetz selbst; für welches 
A die Empfänglichkeit des Willens, sich unter ihm, als unbedingter N6ö- 
Als thigung, zu befinden, das moralische Gefühl heisst, welches also 
lens- nicht Ursache, sondern Wirkung der Willensbestimmung ist, von wel- 
Ze chem wir nicht die mindeste Wahrnehmung in uns haben würden, wenn 
a jene Nöthigung in uns nicht vorherginge. Daher das alte Lied: dass 
yird, dieses Gefühl, mithin eine Lust, die wir uns zum Zweck machen, die 
erste Ursach der Willensbestimmung, folglich die Glückseligkeit, (wozu 
N jene als Element gehöre,) doch den Grund aller objectiven Nothwendig- 
in keit zu handeln, folglich aller Verpflichtung ausmache, unter die ver- 
ik nünftelnden Tändeleien gehört. Kann man nämlich bei Anführung 
VA einer Ursache zu einer gewissen Wirkung nicht aufhören zu fragen, so 
ES macht man endlich die Wirkung zur Ursache von sich selbst. 
ecke Jetzt komme ich auf den Punkt, der uns hier eigentlich beschäftigt: 
A nämlich das vermeintlich in der Philosophie sich widerstreitende Inter- 
Al esse der Theorie und der Praxis durch Beispiele zu belegen und zu 
en prüfen. Den besten Belag hiezu gibt Herr GARvE in seiner genannten 
I Abhandlung. Zuerst sagt er, (indem er von dem Unterschiede, °den ich 
(ein zwischen einer Lehre finde, wie wir glücklich, und derjenigen, wie 
M61 wir der Glückseligkeit würdig werden sollen, spricht:) „Ich für mein 
En Theil gestehe, dass ich diese 'Theilung der Ideen in meinem Kopfe 
a sehr wohl begreife, dass ich aber diese Theilung der Wünsche und Be- 
U strebungen in meinem Herzen nicht finde; dass es mir sogar unbe- 
mx oreiflich ist, wie irgend ein Mensch sich bewusst werden kann, sein 
pic Verlangen nach Glückseligkeit selbst rein abgesondert, und also die 
MOM Pflicht ganz uneigennützig ausgeübt zu haben.“ 
Ich antworte zuvörderst auf das Letztere. Nämlich ich räume 
yern ein, dass kein Mensch sich mit Gewissheit bewusst werden könne, 
Natur seine Pflicht ganz uneigennützig ausgeübt zu haben; denn das gehört 
oder zur inneren Erfahrung, und es würde zu diesem Bewusstsein seines 
Ar Seelenzustandes ein® durchgängig klare Vorstellung aller sich dem 
na Pflichtbegriffe durch Einbildungskraft, Gewohnheit und Neigung bei- 
1heit, 
ee tugendhaft ist; und der Bewegungsgrund tugendhaft zu sein, konnte nicht von diesem 
En Unglück; (wenn man den Schmerz aus einer Unthat so nennen will,) hergenom- 
men seın.
	        
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