Full text: Immanuel Kant's sämmtliche Werke (6. Band)

922 Ueber den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein etc, 
zu einander hervor; und hat gar nichts mit dem Zwecke, den alle Men- 
schen natürlicher Weise haben (der Absicht auf Glückseligkeit), und 
der Vorschrift der Mittel, dazu zu gelangen, zu thun; so dass auch daher 
dieser letztere sich in jenes Gesetz schlechterdings nicht als Bestim- 
mungsgrund derselben mischen muss. Recht ist die Einschränkung 
der Freiheit eines Jeden auf die Bedingung ihrer Zusammenstimmung 
mit der Freiheit. von Jedermann, insofern diese nach einem allgemeinen 
Gesetze möglich ist; und das öffentliche Recht ist der Inbegriff der 
äusseren Gesetze, welche eine solche durchgängige Zusammenstim- 
mung möglich machen. Da nun jede Kinschränkung der Freiheit durch 
die Willkühr eines Anderen Zwang heisst; so folgt, dass die bürger- 
liche Verfassung ein Verhältniss freier Menschen ist, die (unbeschadet 
ihrer Freiheit im Ganzen ihrer Verbindung mit Anderen) doch unter 
Zwangsgesetzen stehen; weil die Vernunft selbst es so will, und zwar die 
reine a priori gesetzgebende Vernunft, die auf keinen empirischen 
Zweck, (dergleichen alle unter dem allgemeinen Namen Glückseligkeit 
begriffen werden,) Rücksicht nimmt; als in Ansehung dessen, und worin 
ihn ein Jeder setzen will, die Menschen gar verschieden denken, so dass 
ihr Wille unter kein gemeinschaftliches Princip, folglich auch unter kein 
äusseres, mit Jedermanns Freiheit zusammenstimmendes Gesetz gebracht 
werden kann. 
Der bürgerliche Zustand also, blos als rechtlicher Zustand betrachtet, 
ist auf folgende Principien a priori gegründet: 
1. Die Freiheit jedes Gliedes der Societät, als Menschen. 
2. Die Gleichheit desselben mit jedem Anderen ‚als Unter- 
than. 
3. Die Selbstständigkeit jedes Gliedes eines gemeinen Wesens, 
als Bürgers, 
Diese Prineipien sind nicht sowohl Gesetze, die der schon errich- 
tete Staat gibt, sondern nach denen allein eine Staatseinrichtung, reinen 
Vernunftprincipien des. äusseren _Menschenrechtes überhaupt zemäss, 
möglich ist. ‚Also: 
1. Die Freiheit als Mensch, deren Princip für die Constitution 
eines gemeinen Wesens ich in der Formel ausdrücke: Niemand kann 
mich zwingen, auf eine Art, (wie er sich das Wohlsein anderer Men- 
schen denkt,) glücklich zu sein, sondern ein Jeder darf seine Glückselig- 
keit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur 
der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben. die mit
	        
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