n0- giöser Gegenstände aus den Prinzipien des Theoretischen zu tun,
Bt, denn dies hieße allerdings die Selbstgesetzlichkeit des Religiösen als
sch eines Atheoretischen zerstören, noch sucht er es in Begriffen einzu-
18- fangen, die einem nichtreligiösen Gefüge angehören. Denn wenn auch
ge- die methodologische Nähe des Moralischen durchaus zugegeben wer-
ins den muß, so fällt doch sein moralischer Gottesbegriff nicht mit dem
ıcn religiösen zusammen. Wenn die Pflichten als göttliche Gebote auf-
her gefaßt werden sollen, so wird das Moralische damit in die Sphäre reli-
ICh giösen Glaubens hineingehoben, aber nicht läßt sich das Religiöse in
ät- das Gebiet des Moralischen völlig einzwängen. Wenn man freilich
eit mit Rudolf Otto das Religiöse als das Heilige ohne jedes moralische
Moment bestimmt, dann besteht die Gefahr, die gegenständliche Be-
Ser deutung des Religiösen mit dem Sein psychischer Gegenstände zu-
wir sammenrinnen zu lassen. Kant durfte die religiösen Gegenstände nicht
nft in die Sphäre des theoretischen Daseins, nicht in den Bereich der Ge-
‚on genstände der sinnlichen Erfahrung einlassen, aber er wollte sie auf
ch der anderen Seite vor dem Relativismus des Eingesenktseins in die
tS- bloß psychische Realität bewahren. So sehr ihn diese Tendenz in
‚on das Gebiet der Werte als bloßer Sollensgegenstände drängen mochte
S und damit das spezifisch Religiöse zu verwischen drohte, so hat dem-
vIC gegenüber Kant dennoch an der eigentümlichen Erlebnisbestimmtheit
re der religiösen Gegenstände festgehalten. Gewiß ist der „reine Reli-
ial gionsglaube‘“ „ein bloßer Vernunftglaube‘‘, der sich jedermann zur
mn Überzeugung mitteilen läßt“ (VI, 103); aber wenn Kant das Über-
VO zeugungsmoment in den religiösen Glaubensbegriff hineinnimmt, so
les kann dieser nicht der moralischen Gesinnung der Kritik der prak-
als tischen Vernunft gleichgesetzt werden. Dann leben in diesem bloßen
ht Vernunftglauben noch andere Faktoren, als die bloße Achtung vor
SSe dem Sittengesetz. Sie gestatten erst Kant, seinen Vernunftglauben mit
die dem „auf Facta gegründeten historischen Glauben“ in engere Be-
les ziehung zu bringen, den Vernunftglauben als Ziel und Ideal des histo-
)as rischen Glaubens hinzustellen.
ns Der Erlösungsgedanke tritt allerdings, wenigstens nach seiner Er-
7e- lebnisfunktion, stark zurück. Von einem Erlösungsbedürfnis ist über-
zu haupt nicht die Rede. Die strenge und kühle Gestalt des Erlöstwerden-
A Sollens allein ist es, die seine „reine Religion‘ beherrscht. Daß die
IS Erlösung nur in der Annäherung der Willensfunktion der empiri-
JE schen Individuen an das Sittengesetz besteht, versteht sich von selbst.
ch Gott steht den Erlösungsmöglichkeiten gegenüber indifferent und
li- passiv da. Jeder muß aus eigener Kraft versuchen, den radikalen
11* 162