kultureller Einheitsfunktion zu begreifen. Schließlich hat Kant nicht
eine allgemein gültige Vernunftreligion, die zugleich den Inhalt eines
tatsächlichen, allgemeinen religiösen Glaubens zu sein vermag, er-
sinnen wollen, wie es die Idee des achtzehnten Jahrhunderts war,
sondern er hat nur die allgemeinen Bedingungen jeglicher historischen
Religion herausgestellt. Sein philosophischer Religionsbegriff schwebt
daher nicht unabhängig von der historischen Entwicklung in der
dunklen Schicht eines Absoluten, sondern auch in dieser Hinsicht
wahrt Kant die Bezogenheit zwischen Begriff und Anschauung, Idee
und Erlebnis, dem Gültigen und der Erfahrung. Der Begriff der
Kulturreligion stellt immer nur ein Ideal dar, das zwar Richtlinien
und Maßstäbe für historische, also als Kulturtatsachen auftretende
Religionen zu bieten vermag, das aber selbst niemals verwirklicht
werden kann und daher niemals im Sinne einer „positiven“ Religion
gewertet werden darf.
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