der eine Spontaneität einer Ursache (die also nicht Materie sein kann),
ch. hinzukommen“. (V, 411.) Während die moderne Ganzheitsbetrach-
ch tung die mechanische Kausalität mit der Lebensfunktion auf dem
‚el- Boden der Ganzheit glaubt vereinigen zu können, sodaß dieser Vitalis-
ise mus mit der Kausalität eine selbständige, aber ungeistige logische
les Funktion des Lebendigen verknüpft, steht Kant nicht auf dieser
ne: kritisch-methodologischen Linie, sondern er bedarf metaphysischer
rn Hilfsmittel. Auch hier gilt es für ihn, Natur und Freiheit zu vereinigen.
er- Für ihn hat die kausale Betrachtungsweise zwar insofern keine Gren-
‚en zen, als der Biologe verpflichtet ist, „alle Produkte und Ereignisse der
Je- Natur, selbst die zweckmäßigsten, soweit mechanisch zu erklären,
len als es immer in unserem Vermögen (dessen Schranken wir innerhalb
Ib- dieser Untersuchungsart nicht angeben können) steht“ (V, 415); auf
ras der anderen Seite aber behauptet Kant die Unzulänglichkeit der
kausalmechanischen Bestimmungsmethoden. (V, 400, 408, 409.) Zwar
‚h- schützt sich Kant gegen einen offenen Widerspruch bei der Anwen-
rk dung beider Methoden dadurch, daß er die kausalmechanische unter
en die Bedingungen der bestimmenden Urteilskraft, die teleologische
rn unter die der reflektierenden Urteilskraft stellt, aber den letzten ge-
‚er meinsamen Grund, das Prinzip der beiden Methoden, findet er im
mn. Übersinnlichen. „Nun ist aber das gemeinschaftliche Princip der
k- mechanischen einerseits und der teleologischen Ableitung andererseits
k- das Übersinnliche, welches wir der Natur als Phänomen unterlegen
iS- müssen.‘ (V, 412.) Auch hier zeigt sich wieder, wie der Bezug auf
‘d, gültigen Sinn Kant dazu verleitet, diesen Sinn ins übersinnlich Meta-
.N, physische zu verlegen, von dem „wir uns in theoretischer Absicht
m nicht den mindesten bejahend bestimmten Begriff machen‘ können.
er (V, 412.)
3t Soweit der Buchstabe bei Kant, der ihn als metaphysischen Vita-
In listen kennzeichnet, für den die Erklärung des einzelnen Falles nur
ht unter der Bedingung einer bloß fiktiven Zweckmäßigkeit möglich ist.
es 5. Sachliche Motive aber drängen Kant dazu, das Gebiet des Über-
an sinnlichen durch den Zweckbegriff in näheren Zusammenhang mit
so der sinnlichen Wirklichkeit zu bringen. War es doch geradezu die
+ Aufgabe der Kritik der Urteilskraft, die Kluft zwischen Freiheit und
1g Natur, zwischen Kulturidee und Wirklichkeit zu überbrücken. Wir
At sahen, daß gerade der Zweckbegriff sich in besonderem Maße hierzu
ar eignet, allerdings in einer anderen Gestalt, wie ihn Kant in der Metho-
}- dologie der Wissenschaften verwenden konnte. Auch an diesem Punkte
;h sucht Kant altes traditionelles Gut in neuer Gestalt seinem Systeme
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