zung (V, 381.) Der sinnhafte Gültigkeitsgehalt des Zweckes also, der nach
talls Kants Auffassung der intelligiblen Welt zugehört, verbindet die orga-
anti- nische Natur mit der Naturwirklichkeit überhaupt. Es sind die Denk-
sam. und Glaubenswege Leibnizens, in die Kant jetzt einbiegt, die seinem
ßen, System die letzte, alles umspannende Einheit geben sollen. Wieder
dten also ist es das Problem der bewußtseinsmäßigen Einheit der Kultur
sien und ihrer Werte, das den eigentlichen Träger dieses Zusammenhangs
Velt- ausmacht. Ein Ding nämlich, dessen Existenz oder Form wir uns
kür- unter der Zweckbedingung als möglich vorstellen, ist „zufällig“ im
nen Hinblick auf die mechanische Naturgesetzlichkeit. Darum bilden
‚eier die durch Zwecke als möglich erachteten Naturdinge den vor-
nehmsten Beweis für die Zufälligkeit des Weltganzen „und sind der
co: einzige für den gemeinen Verstand eben sowohl als den Philosophen
ben, geltende Beweisgrund der Abhängigkeit und des Ursprungs desselben
der von einem außer der Welt existierenden und zwar (um jener zweck-
CE. mäßigen Form willen) verständigen Wesen“; daher denn die Tele-
also ologie nur in der Theologie sich vollenden kann (V, 399).
hr Gewiß wird vermöge dieses Systems der Zwecke, das auf ein Wesen
spe- hinweist, welches die Welt absichtlich hervorgebracht hat, so daß
zriff sich die gesamte Wirklichkeit als Produkt, als realisierter Zweck, als
Ines verwirklichter Wert darstellt, innerhalb der einzelnen Naturgegen-
eha- stände nichts erkannt; es sei denn, daß man zweckmäßige Einrich-
an tungen in begrenzten Naturgebieten, wie zweckmäßige Anpassung der
18.“ Organismen an ihre Umgebung, hiervon ausnimmt, wobei dann die
weil Zweckbetrachtung aber nur als heuristische Methode von technischer
‚hne Bedeutung fungiert. Aber wenn nun Kant diese Betrachtungen in den
ter- moralischen Gottesbeweis ausgehen läßt, so beweist dieser bedeut-
ck same Ausgang seines letzten großen kritischen Werkes, daß sie ihm
aus, dazu dienen sollen, die Einheit von Naturwirklichkeit und Kultur-
lan: ordnung, d. h. Freiheit, also die letzte Einheit seines Systems, herzu-
ere stellen. So sehr Kant sich auch hier wieder gegen die Erkennbarkeit
der- des absoluten Wesens anstemmt, so spricht in seiner später zu be-
1ne, trachtenden Geschichtsphilosophie doch sein Herz alles das seinem
Systeme wieder zu, was ihm der Verstand hier nehmen zu müssen
der. geglaubt hat. Hier erklärt Kant, daß der Mensch „keine Art aus-
lich finden kann, wie er ein solches Ding und seine Art zu existieren sich
die vorstellen solle“. — „Daher ist der Begriff eines absolut-nothwendigen
cips Wesens zwar eine unentbehrliche Vernunftidee, aber ein für den
hr: menschlichen Verstand unerreichbarer problematischer Begriff.“ (V,
Ta 402.) Indessen hat es Kant mehr auf die Entfaltung der unentbehr-
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