on Allerdings ist zu bemerken, daß Kant den Begriff der Kultur nicht
er genau in dem Sinne verwendet, wie hier von Kultur gesprochen wird.
(es Cultur bedeutet technische Bildung, wie später auch noch Hegel die-
als sen Ausdruck verwendet; denn einmal versteht Kant darunter die Ge-
re- schicklichkeit und dann die Zucht, in die der Mensch seine sinnlichen
T- Neigungen nehmen soll, um den Zwecken der Vernunft dienen zu
en können. Cultur ist Ausbildung zur Zivilisation, wie auch daraus her-
le- vorgeht, daß Kant einmal als „minder nothwendige Stücke der Cul-
.d- tur‘ Wissenschaft und Kunst anführt. (V,432. Vgl.auch IX, 449, 470f.)
T- Das Ziel jedoch, das Kant dieser Cultur vorschreibt, ist Kultur im
en modernen Sinne, in ihrem Gegensatze zur bloßen Zivilisation, als Ord-
ck nung der moralischen Freiheit. Denn trotz der Zivilisationszwecke,
ns die die Natur dem Menschen eingibt, wird doch, wie schon öfter be-
it. tont, der höhere Zweck erreicht. „Schöne Kunst und Wissenschaften
en .... gewinnen der Tyrannei des Sinnenhanges sehr viel ab und be-
N- reiten dadurch den Menschen zu einer Herrschaft vor, in welcher die
ur Vernunft allein Gewalt haben soll.“ (V, 433.) Erst sofern der Mensch
nd ein moralisches Wesen ist, ist er Selbstzweck, kann er nur als End-
lie zweck angesehen werden. (V, 435.) Die moralische Gesetzgebung also,
ur sofern sie durch die Natur als Mittel verwirklicht werden soll, stellt
den Endzweck der Natur dar. Ihre Realisierung erfolgt im Zustande
18 oder vielmehr im Prozesse der Kultur. Die Kultur ist die „moralische
at, Teleologie‘“, deren. Bewußtseinskorrelat das Kulturbewußtsein ist. In
m der moralischen Teleologie fixiert daher Kant unseren normativen Kul-
'e- turbegriff mit voller Deutlichkeit: Es gibt „allerdings eine moralische
en Teleologie; und diese hängt mit der Nomothetik der Freiheit einer-
d- seits und der der Natur anderseits ebenso nothwendig zusammen als
er bürgerliche Gesetzgebung mit der Frage, wo man die executive Ge-
pt walt suchen soll, und überhaupt in allem, worin die Vernunft ein
uf Princip der Wirklichkeit einer gewissen gesetzmäßigen, nur nach
ıls Ideen möglichen Ordnung der Dinge angeben soll, Zusammenhang
lie ist.“ Der Zusammenhang zwischen Freiheit und Natur, den Kant zu-
T- erst in das unerkennbare Intelligible verlegte, ist von ihm selbst jetzt
2n entfaltet und in die Dimensionen des Irdischen, d. h. der erkennbaren
so Welt ausgebreitet worden. (V, 448.)
N- Der Endzweck des Weltgeschehens also ist die Herrschaft der Ver-
ne nunft. Und der Inhalt dieser Vernunft besteht in den drei Ideen Gott,
te Freiheit und Seelenunsterblichkeit. Es ist kein Zufall, daß Kant am
an Schlusse der Kritik der Urteilskraft sie noch einmal heraushebt. Sie
„sind diejenigen Aufgaben, zu deren Auflösung alle Zurüstungen der
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