Full text: Kant

on Allerdings ist zu bemerken, daß Kant den Begriff der Kultur nicht 
er genau in dem Sinne verwendet, wie hier von Kultur gesprochen wird. 
(es Cultur bedeutet technische Bildung, wie später auch noch Hegel die- 
als sen Ausdruck verwendet; denn einmal versteht Kant darunter die Ge- 
re- schicklichkeit und dann die Zucht, in die der Mensch seine sinnlichen 
T- Neigungen nehmen soll, um den Zwecken der Vernunft dienen zu 
en können. Cultur ist Ausbildung zur Zivilisation, wie auch daraus her- 
le- vorgeht, daß Kant einmal als „minder nothwendige Stücke der Cul- 
.d- tur‘ Wissenschaft und Kunst anführt. (V,432. Vgl.auch IX, 449, 470f.) 
T- Das Ziel jedoch, das Kant dieser Cultur vorschreibt, ist Kultur im 
en modernen Sinne, in ihrem Gegensatze zur bloßen Zivilisation, als Ord- 
ck nung der moralischen Freiheit. Denn trotz der Zivilisationszwecke, 
ns die die Natur dem Menschen eingibt, wird doch, wie schon öfter be- 
it. tont, der höhere Zweck erreicht. „Schöne Kunst und Wissenschaften 
en .... gewinnen der Tyrannei des Sinnenhanges sehr viel ab und be- 
N- reiten dadurch den Menschen zu einer Herrschaft vor, in welcher die 
ur Vernunft allein Gewalt haben soll.“ (V, 433.) Erst sofern der Mensch 
nd ein moralisches Wesen ist, ist er Selbstzweck, kann er nur als End- 
lie zweck angesehen werden. (V, 435.) Die moralische Gesetzgebung also, 
ur sofern sie durch die Natur als Mittel verwirklicht werden soll, stellt 
den Endzweck der Natur dar. Ihre Realisierung erfolgt im Zustande 
18 oder vielmehr im Prozesse der Kultur. Die Kultur ist die „moralische 
at, Teleologie‘“, deren. Bewußtseinskorrelat das Kulturbewußtsein ist. In 
m der moralischen Teleologie fixiert daher Kant unseren normativen Kul- 
'e- turbegriff mit voller Deutlichkeit: Es gibt „allerdings eine moralische 
en Teleologie; und diese hängt mit der Nomothetik der Freiheit einer- 
d- seits und der der Natur anderseits ebenso nothwendig zusammen als 
er bürgerliche Gesetzgebung mit der Frage, wo man die executive Ge- 
pt walt suchen soll, und überhaupt in allem, worin die Vernunft ein 
uf Princip der Wirklichkeit einer gewissen gesetzmäßigen, nur nach 
ıls Ideen möglichen Ordnung der Dinge angeben soll, Zusammenhang 
lie ist.“ Der Zusammenhang zwischen Freiheit und Natur, den Kant zu- 
T- erst in das unerkennbare Intelligible verlegte, ist von ihm selbst jetzt 
2n entfaltet und in die Dimensionen des Irdischen, d. h. der erkennbaren 
so Welt ausgebreitet worden. (V, 448.) 
N- Der Endzweck des Weltgeschehens also ist die Herrschaft der Ver- 
ne nunft. Und der Inhalt dieser Vernunft besteht in den drei Ideen Gott, 
te Freiheit und Seelenunsterblichkeit. Es ist kein Zufall, daß Kant am 
an Schlusse der Kritik der Urteilskraft sie noch einmal heraushebt. Sie 
„sind diejenigen Aufgaben, zu deren Auflösung alle Zurüstungen der 
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