Full text: Kant

ANMERKUNGEN 
* Kant stellt selbst in seinen von Jäsche herausgegebenen Vorlesungen dem 
Schulbegriff der Philosophie ihren Weltbegriff gegenüber. Der Weltbegriff der 
Philosophie bringt sie auch bei Kant in unmittelbaren Zusammenhang mit „den 
letzten Zwecken der menschlichen Vernunft“. Sie ist „eine Wissenschaft von der 
höchsten Maxime des Gebrauchs unserer Vernunft“. Wenn sie die vier Fragen be- 
antwortet: 1. Was kann ich wissen, 2. Was soll ich tun, 3. Was darf ich hoffen, 
4. Was ist der Mensch?, so bedeuten diese Formulierungen zugleich die Fragen 
nach den höchsten Kulturbedingungen. (IX, S. 21—25.) 
? Vgl. hierzu W. Diltheys Ges. Schriften II, 1914, S. 1 ff. 
* H. Büttner, Meister Eckeharts Schriften und Predigten, Jena 1921, Bd. 2, S. 202. 
* H. Kayser, Schriften Jacob Böhmes, Leipzig 1923, S. 371, 123, 187. 
5 E. Troeltsch, Protestantisches Christentum und Kirche in der Neuzeit in 
Kultur der Gegenwart, herausgegeben von P. Hinneberg. 2. Aufl. 1909, Teil I, Abt. 
IV, 1. S. 668 f. 
6 Bruno Bauch. Die Persönlichkeit Kants, Kant-Studien IX, S. 196. 
7 Kant hat sich nirgends über die Art der Urteile in der formalen Logik in un- 
mittelbarer Weise ausgesprochen. Von den Hauptwerken nicht zu sprechen, findet 
sich auch in der Logik, wie auch im handschriftlichen Nachlaß (Akademieausgabe 
Bd. IX u. XVI) keine Bemerkung, die ausdrücklich besagen würde, daß diese Urteile 
sämtlich analytisch sind. Gleichwohl kann kein Zweifel darüber bestehen, daß 
dies die tatsächliche Meinung Kants gewesen ist. Der formalen Logik schreibt Kant 
keine Erkenntnis von Gegenständen, sondern nur von Begriffen zu. Denn sie ab- 
strahiert „von allen Objekten der Erkenntnis‘, so daß in ihr der Verstand nur mit 
sich selbst zu tun hat. (III, S. 8.) Überhaupt besteht ja „ein großer Theil, und viel- 
leicht der größte, von dem Geschäfte unserer Vernunft... in Zergliederungen der 
Begriffe, die wir schon von Gegenstanden haben“. (Ebenda, S. 32.) Nun erklärt 
allerdings Kant: „In allen theoretischen Wissenschaften der Vernunft sind synthe- 
tische Urteile a priori als Prinzipien enthalten.“ (S. 36.) Aber die Wissenschaften, 
die Kant unter diesem Titel untersucht, sind die Mathematik, die Naturwissenschaft 
und die Metaphysik. Der Logik wird mit keinem Wort gedacht, denn es handelt 
sich da nur um die Wissenschaften von gegenständlichem Charakter. Die allge- 
meine Logik abstrahiert „von allem Inhalt der Erkenntnis, d. i. von aller Beziehung 
derselben auf das Object“. (S. 77.) Ihr fällt die Aufgabe zu, die ihr gegebenen Vor- 
stellungen „in Begriffe zu verwandeln, welches analytisch zugeht‘. (S. 91.) Daher 
hat auch die allgemeine Logik „gar nichts zu schaffen‘ mit der „Erklärung der 
Möglichkeit synthetischer Urteile‘. (S. 143.) „Denn die formale Wahrheit besteht 
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