‚ in denen tifizieren. Gewiß ist die Kultur als Tatsache an die Ordnungsgesetz-
en Werte lichkeit von Zeit und Raum gebunden, aber sie ist weder durch die
Mensch- Geschichtswirklichkeit noch durch die psychische Tatsächlichkeit zu
eitsfunk- erschöpfen. Kultur ist also, abgesehen von ihrem normativen Gehalt,
mensch- von vernünftigen Wesen gestaltete Wirklichkeit und insofern nicht
yaren Ab- Naturwirklichkeit. Indessen setzt Kultur stets Naturwirklichkeit vor-
eine List aus. Sie ist faktisch und logisch an gegebene Naturwirklichkeit ge-
ten Wert- bunden. Nur aus Naturwirklichem, d. h. auf bestimmtem, geogra-
sem Tun phisch und physikalisch soundso geartetem Erdboden ist Kultur
daß diese erwachsen. Nur durch naturhaftes Material ist Kultur möglich im
1. So be- physischen wie im logischen Sinne. Logisch verlangt Kultur stets
das Ver- Natur, weil Naturgegebenes das notwendige Material ist, durch dessen
ıaupt ist. Formung es allein möglich ist, daß vernunftbegabte Wesen aus ihm
des theo- Kultur emporgestalten können. Kultur enthält also ein Gestaltungs-
eltbegrei- prinzip der Naturwirklichkeit. Es versteht sich von selbst, daß es
> steht in keinen Sinn haben kann, die Natur nach ihren eigenen Gesetzen ge-
‚aftlichen stalten und ordnen zu wollen. Denn Natur ist nichts anderes als die
mn ist für in verallgemeinernder Begriffsbildung gesetzmäßig geordnete Wirk-
nnerhalb lichkeit, und es ist daher widersinnig, ihr ihre eigene Gesetzlichkeit
zwischen durch vernünftiges Handeln erst einprägen zu wollen.
hetischen Das Gestaltungsprinzip der Kultur muß daher von ganz anderer Art
ttelglied“ sein als die Mußgesetzlichkeit der Natur. Seinsgesetze, also Ordnungs-
des Ver- prinzipien, die notwendig bestehende Ordnung ausdrücken, können
sale welt- nicht in Frage kommen. Nicht logische Bedingungen nach Art der
Naturkategorien dürfen die Bedingungsgesetzlichkeit ausdrücken, die
' mit dem das Kulturprinzip der Naturwirklichkeit auferlegt; sondern es müssen
z;erade zu Bedingungen sein, die einem völlig anderen, aber doch nicht grund-
n Prinzi- sätzlich ihr entgegengesetzten Gegenstandsreiche angehören. Es muß
logischen eine Gesetzlichkeit sein, die nicht Dasein bestimmt — denn das leisten
3tzt unter bereits die Naturkategorien und die besonderen Naturgesetze —, son-
n Kultur- dern die Dasein regelt. Eine Gesetzlichkeit, die nur Forderungen an
ı. In den den zeitlichen Ablauf des Daseienden stellt, die nur Normen gegen-
lich viel- über dem Daseienden aufstellt, die also mit einem Sollen an die Natur-
meist als wirklichkeit herantritt. Wie es möglich ist, diese Normgesetzlichkeit
mannig- dem ein für allemal festgefügten und durch seine Anfangsgegeben-
mit Ein- heit und allgemein gültigen Gesetze im voraus bestimmten Naturlaufe
abzuzwingen, wird durch das Problem der Freiheit beantwortet. Die
ung muß Freiheit ist nicht bloß im sittlichen Sinne, sondern allgemeiner gefaßt
ıche. Sie als Freiheit zum Gestalten, gemäß den Normen der sittlichen und der
zu iden- übrigen Werte schlechthin zu verstehen.
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