Full text: Kant

‚ in denen tifizieren. Gewiß ist die Kultur als Tatsache an die Ordnungsgesetz- 
en Werte lichkeit von Zeit und Raum gebunden, aber sie ist weder durch die 
 Mensch- Geschichtswirklichkeit noch durch die psychische Tatsächlichkeit zu 
eitsfunk- erschöpfen. Kultur ist also, abgesehen von ihrem normativen Gehalt, 
mensch- von vernünftigen Wesen gestaltete Wirklichkeit und insofern nicht 
yaren Ab- Naturwirklichkeit. Indessen setzt Kultur stets Naturwirklichkeit vor- 
eine List aus. Sie ist faktisch und logisch an gegebene Naturwirklichkeit ge- 
ten Wert- bunden. Nur aus Naturwirklichem, d. h. auf bestimmtem, geogra- 
sem Tun phisch und physikalisch soundso geartetem Erdboden ist Kultur 
daß diese erwachsen. Nur durch naturhaftes Material ist Kultur möglich im 
1. So be- physischen wie im logischen Sinne. Logisch verlangt Kultur stets 
das Ver- Natur, weil Naturgegebenes das notwendige Material ist, durch dessen 
ıaupt ist. Formung es allein möglich ist, daß vernunftbegabte Wesen aus ihm 
des theo- Kultur emporgestalten können. Kultur enthält also ein Gestaltungs- 
eltbegrei- prinzip der Naturwirklichkeit. Es versteht sich von selbst, daß es 
> steht in keinen Sinn haben kann, die Natur nach ihren eigenen Gesetzen ge- 
‚aftlichen stalten und ordnen zu wollen. Denn Natur ist nichts anderes als die 
mn ist für in verallgemeinernder Begriffsbildung gesetzmäßig geordnete Wirk- 
nnerhalb lichkeit, und es ist daher widersinnig, ihr ihre eigene Gesetzlichkeit 
zwischen durch vernünftiges Handeln erst einprägen zu wollen. 
hetischen Das Gestaltungsprinzip der Kultur muß daher von ganz anderer Art 
ttelglied“ sein als die Mußgesetzlichkeit der Natur. Seinsgesetze, also Ordnungs- 
des Ver- prinzipien, die notwendig bestehende Ordnung ausdrücken, können 
sale welt- nicht in Frage kommen. Nicht logische Bedingungen nach Art der 
Naturkategorien dürfen die Bedingungsgesetzlichkeit ausdrücken, die 
' mit dem das Kulturprinzip der Naturwirklichkeit auferlegt; sondern es müssen 
z;erade zu Bedingungen sein, die einem völlig anderen, aber doch nicht grund- 
n Prinzi- sätzlich ihr entgegengesetzten Gegenstandsreiche angehören. Es muß 
logischen eine Gesetzlichkeit sein, die nicht Dasein bestimmt — denn das leisten 
3tzt unter bereits die Naturkategorien und die besonderen Naturgesetze —, son- 
n Kultur- dern die Dasein regelt. Eine Gesetzlichkeit, die nur Forderungen an 
ı. In den den zeitlichen Ablauf des Daseienden stellt, die nur Normen gegen- 
lich viel- über dem Daseienden aufstellt, die also mit einem Sollen an die Natur- 
meist als wirklichkeit herantritt. Wie es möglich ist, diese Normgesetzlichkeit 
mannig- dem ein für allemal festgefügten und durch seine Anfangsgegeben- 
mit Ein- heit und allgemein gültigen Gesetze im voraus bestimmten Naturlaufe 
abzuzwingen, wird durch das Problem der Freiheit beantwortet. Die 
ung muß Freiheit ist nicht bloß im sittlichen Sinne, sondern allgemeiner gefaßt 
ıche. Sie als Freiheit zum Gestalten, gemäß den Normen der sittlichen und der 
zu iden- übrigen Werte schlechthin zu verstehen. 
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