Full text: Kant

xlassi- geblieben, während die Systeme Fichtes, Schellings und Hegels zu 
»hend. den Barocksystemen gehören. — 
ıt hat, 4. Sehen wir von dem verzeihlichen Irrtum Kants über die formale 
enden Logik ab, der ein dogmatisches Element in seine Gedankengänge tra- 
;rken- gen mußte, so besteht das Überzeitliche, der unverwischbare Problem- 
ellung gehalt seiner Stellung zur formalen Logik darin, daß er sie dem 
'eicht, Prinzip nach mit vollem Recht vorausgesetzt hat. Kant setzt also das 
ssisch Prinzip der Gliederung des Erkenntnisbegriffs als begründet voraus, 
Logik und es darf daher nicht wundernehmen, wenn er es unterlassen hat, 
inein, die Gesichtspunkte, unter denen er die Gliederung des Gültigkeits- 
|, von problemes durchführt, in systematischem Zusammenhange zu ent- 
gende wickeln. Gerade weil für Kant die formale Logik in ihrer Durch- 
s und führung im einzelnen kein wesentliches Problem darbietet, sind die 
n Zu- Linien, die sie zwischen den einzelnen Fragen zieht, nicht immer deut- 
nsstil lich, wenn auch die Kritik der reinen Vernunft und seine Vorlesungen 
stille über Logik immerhin Anhaltspunkte dafür geben. 
Wir müssen daher aus seiner Darstellung erst erschließen, welche 
ltung Vorstellungen vom Wesen der Wahrheit überhaupt er gehabt hat. 
baren Alle Erkenntnis vollzieht sich weder in Vorstellungen, noch in An- 
r un- schauungen, noch in Begriffen, sondern allein in Urteilen. Daher emp- 
Das fängt der Erkenntnisbegriff seine ersten Bestimmungen von den for- 
rte in malen Gesetzen des Urteils. Unter dem faktischen Bestande der Ur- 
Aus- teile aber finden sich Urteile von verschiedenem Erkenntniswerte. 
3reite Die Gesamtheit der Urteile zerlegt sich in zwei sich ausschließende 
aren, Gruppen, die aber alle Möglichkeiten erschöpfen. Es sind die analy- 
. Die tischen und synthetischen Urteile. Die analytischen Urteile setzen 
nsten den Begriff als eine statische Bedeutungseinheit mit ein für allemal 
t vol- fest bestimmten Merkmalen voraus. Im analytischen Urteil wird der 
s be- Subjektbegriff in seine Merkmale aufgelöst, die ihrerseits als Prädikat 
ı den auftreten. Ist daher von einem analytischen Urteil der Subjektbegriff 
ıden, bekannt, dann ist auch die Gesamtheit der möglichen analytischen 
s sie Urteile von diesem Begriff bekannt und erkannt. Das analytische 
Wis- Urteil lehrt daher nichts, was nicht schon im Subjektbegriff allein 
vußt- erkennbar ist. Freilich steckt darin die Voraussetzung, daß ein Sub- 
yna- jektbegriff gegeben sei: Das analytische Urteil vermag lediglich einen 
‘halb gegebenen Begriff in seine Elemente zu zerlegen. Auch das logische 
ihm. deduktive Schlußverfahren muß von gegebenen Begriffen ausgehen und 
ıd in ist daher dem Erkenntnisprozeß des analytischen Urteils einzuordnen, 
n, So bedeutet daher einen der formalen Logik angehörenden Gegenstand. 
ımik Das analytische Urteil kann daher nur bei Begriffen auftreten, deren 
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