Gültigkeit bereits feststeht, so daß als Gültigkeitskriterien das Prinzip
des Widerspruchs und der Satz der Identität ausreichen. Denn die-
jenigen Prädikate allein dürfen als gültig vom Subjektbegriffe ausge-
sagt werden, die mit einem Merkmale, also Teilinhalte des Subjekt-
begriffs identisch sind, ihm also nicht widersprechen. Ist daher der
Subjektsinhalt gegeben, dann sind damit die hinreichenden Bedin-
gungen für die ausnahmslose Gültigkeit der analytischen Urteile über
ihn gegeben.
Mithin sind alle analytischen Urteile durch die Gesetze der forma-
len Logik in hinreichendem Maße begründbar. Die formale Logik
regelt nach der Auffassung Kants nur die Auflösung gegebener Be-
griffe in andere Begriffe. Eine darüber hinausgehende gegenständ-
liche Funktion kommt ihr nicht zu. Das von der älteren Meta-
physik geübte deduktive Verfahren, das ja zu neuen Wahrheiten füh-
ren sollte, vermag sie also nicht zu begründen, eben weil sie das
Schluß verfahren nur als analytisches Urteilssystem zu betrachten ver-
mag. Der Gültigkeitswert der analytischen Urteile ist allerdings ‘der
denkbar höchste, nämlich ihnen kommt unbedingte, uneingeschränkte
Wahrheit zu. Sie sind jeglichem Zweifel von vornherein entrückt und
bilden daher hinsichtlich ihrer Gültigkeit kein Problem für Kant. Für
Kant ist das vorzüglichste Beispiel der analytischen Urteile die for-
male Logik selbst. Das System ihrer Urteile ist analytisch, nämlich
die Auflösung des Begriffs der Wahrheit schlechthin’. Eben darum ist
die formale Logik kein Problem, das zu erörtern wäre. Daher nennt
er die formale oder allgemeine reine Logik eine „demonstrierte Doc-
irin“®,
Es bedarf hier einer kritischen Bemerkung. Zweifellos ist diese An-
sicht von der logischen Struktur der Logik unrichtig, ja sie wider-
spricht der von Kant selbst erwiesenen Dynamik des Erkenntnis-
prozesses. Gleichwohl berührt sie die überzeitliche Gültigkeit des
weiteren Aufbaus seiner Erkenntnistheorie nicht. Denn man kann
seiner Unterscheidung der analytischen und synthetischen Urteile
leicht einen einwandfreien Sinn geben, indem man sie erkenntnis-
theoretisch auffaßt. Dann bezieht sich nämlich der Unterschied zwi-
schen analytisch und synthetisch immer nur auf die jeweils erreichte
Stufe des Erkenntnisweges in einer Wissenschaft. Das ist dann eine
Stufe des Erkanntseins. Bevor sie erreicht ist, bedarf es der Synthese;
die Synthese ist das Prinzip der Erreichung dieser Stufe. Geht der
Erkenntnisprozeß über diese Stufe hinaus, dann stellen sich ihm die
erkannten Begriffe als statisch gegeben dar und dem Verstande fällt
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