die dann hinsichtlich des Erkannten nur noch die Aufgabe zu, diese gege-
usge- benen Begriffe analytisch zu zerlegen, und so die erkannte Wahrheit
‚jekt- zu erläutern. Die primäre Funktion des Urteils ist daher unter dem
vr der Gesichtspunkte dieser funktionellen Unterscheidung die synthetische;
edin. sie ist die eigentliche Erkenntnisfunktion des Urteils. Daher sind unter
über diesem Gesichtspunkte auch die Urteile der formalen Logik synthe-
tische Urteile unbeschadet der kantischen Auffassung, daß sie analy-
ma. tisch sind. Man darf hier nicht einwenden, daß diese bloß funktionale
‚ogik Unterscheidung die beiden Begriffe völlig ineinander fließen lasse. Sie
Be. betreffen nur eben nicht mehr ein statisches, sondern ein dynamisches
nd: Verhältnis. Dieses letztere aber ist durchaus fest bestimmt durch die
fein. überzeitliche Richtung des Erkenntnisprozesses. Die kantische Unter-
füh- scheidung ist daher geradezu die Entfaltung der überzeitlichen Bedin-
das gungen des Erkenntnisprozesses; sie ist somit nicht im Sinne des
er logisch Statischen zu nehmen.
der Notwendigkeit und allgemeine Gültigkeit kommt daher allen Ur-
nkte teilen der formalen Logik zu; diese Sätze sind nicht anders denkbar,
und weil sie sonst einen Widerspruch enthalten müßten. Jeder beliebige
Für Inhalt, nicht nur der gültige, auch der sich widersprechende Inhalt
for- ist auf die logische Grundgesetzlichkeit bezogen. Er ist Inhalt nur
lich Kraft dieser Gesetzlichkeit. Aller Sinn und Sinnzusammenhang steht
niSt daher unter den gleichen Bedingungen. Die Logik enthält das Prinzip
ennt der universalen Herrschaft des Gültigen. Jeder Wirklichkeitsinhalt
doc. ist durch die Logik bestimmt, aber allerdings niemals aus ihr ableit-
bar. Alle Vernunftpotenzen, alle Kulturinhalte und damit jegliche
Kultur ist ihrer Gesetzlichkeit unterworfen. Kultur ist ohne mannig-
An- . Da . En
der. fache Beziehung zum Gültigen nicht denkbar, wie später noch genauer
nis. darzutun ist. Kultur und Kulturbewußtsein sind vernünftig im Sinne
des der logischen Bedingtheit.
ann ; 5. Die Auflösung der kritischen Frage, wie Erkenntnis zu begründen
teile ist, hat dazu geführt, eine bestimmte Gruppe von Urteilen auszu-
nis. sondern und aus dem ganzen Problem auszuscheiden, weil ihre Gül-
WE tigkeit von vornherein für Kant feststand. Anders steht es mit den
hıte noch übrigbleibenden Urteilen; sie sind es, die in den Wissenschaften
ine auftreten, auf deren Gültigkeitsbeweis Kant sein Hauptaugenmerk
Sen gerichtet hat; denn die Mathematik und die Naturwissenschaften sind
der für die damalige Zeit die Hauptrepräsentanten der Wissenschaft über-
die haupt. Die Wissenschaften suchen Gegenstände zu bestimmen und
Il nicht bloß Begriffe aufzulösen. Das können nur die synthetischen
Urteile leisten. Bei den synthetischen Urteilen ist der Prädikatbegriff
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