ters der Erkenntnis bildet der Gedanke, sie zu einer dialektischen
Methode zu machen.
Kant bringt diese statische und dynamische Geisteshaltung gegen-
über dem Erkenntnisbegriff nicht zur vollen Einheit. Gewiß gelingt
es ihm, in seinen Ideen von der Seele, der Welt und Gott ein prak-
tisches Ganzheitsprinzip als den geistigen Rahmen über sein ganzes
System zu werfen, und im Primat der praktischen Vernunft bestimmt
sich diejenige Ganzheit, die die Grundlage seiner Theorie des Kultur-
bewußtseins bedeutet. Ja selbst ganz unmittelbar dringt in die Dyna-
mik seines Begriffs von der Erfahrungserkenntnis das abschließende
Moment seiner Statik in der Gestalt der formalen Logik ein. Kant will
den Gedanken des Erfahrungsgegenstandes in seinem gegenständ-
lichen Recht erweisen, zumal er auf dem Gebiete der Metaphysik und
durch die metaphysische Methode völlig problematisch geworden war.
Die Begründung und scharfe Bestimmung des Gegenstandsgedankens
ist daher der Inhalt seiner transzendentalen Logik. Diese Begründung
muß die letzten Prinzipien erweisen und sie als letzte beweisen.
Welche sind es? Es sind die im Rationalismus und Sensualismus ein-
ander entgegengesetzten und sich bekämpfenden Erkenntnisquellen,
das Urteil und das Ich mit seiner Erfahrungsmöglichkeit. Die logische
Gesetzlichkeit des Urteils und das Ichprinzip des Bewußtseins, das in
der deutschen Mystik eine zentrale Bedeutung als der gott- und welt-
schöpferische Seelengrund geoffenbart hatte, müssen in einer höheren
Ebene zusammenhängen. Diese ist die Gesetzlichkeit des Gegenstands-
begriffs. Dabei steht aber für Kant die Urteilsgesetzlichkeit auf der
Seite der statischen Betrachtungsweise, während das Ich der Dynamik
des Erfahrens folgt, darin den Persönlichkeitsbegriff der kommenden
Romantik vorbereitend.
Der Begriff der gegenständlichen Wahrheit, der Wahrheit über
Erfahrungsgegenstände, ist abhängig vom formalen Begriff der Wahr-
heit überhaupt. Daher muß sich die Gegenstandslogik hinsichtlich
ihres Urteilsprinzips von der formalen Logik her aufbauen. Was aber
Kant aus der formalen Logik entnimmt, ist für ihn abgeschlossene
Erkenntnis. Somit breitet sich die Statik der formalen Logik über die
Gegenstandslogik aus und dringt daher in die Dynamik der Erfah-
rungserkenntnis ein. In der Tat stellt sich in ihrer äußeren Gestalt die
transzendentale Logik als ein symmetrisches und abgeschlossenes
Lehrgebäude dar, sie, die den Begriff der Erfahrungserkenntnis gerade
nach seiner Unendlichkeit und Unabgeschlossenheit hin begründet.
So gewiß in der Gegenstandslogik die Urteilsfunktion von neuen Mo:
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