aus’ der sachlichen Systematik der Prinzipien der Gegenständlichkeit
der folgende Aufbau für die Kritik des Erkenntnisbegriffs. Am An-
fang mußte die Analyse der den Gegenstandsgedanken überhaupt erst
konstituierenden Korrelation zwischen Ichbegriff und Urteil stehen,
also die Prinzipien der transzendentalen Deduktion der Kategorien.
Ihr mußte dann das Problem der Gegenstände der formalen Logik,
dann das der Gegenstände der Mathematik, die transzendentale Ästhe-
tik, folgen, dem sich die Behandlung der Prinzipien der Naturwissen-
schaften in der transzendentalen Analytik anzugliedern hatte. Den
Beschluß mußte die Problematik der metaphysischen Gegenstände in
der transzendentalen Dialektik bilden.
Aus welchen Gründen die formale Logik von Kant ausgeschieden
wurde, ist bereits dargelegt worden. Kant hat nun zwar diese Reihen-
folge im Hinblick auf die Spezialwissenschaften tatsächlich durch-
geführt, aber die Prinzipien der Gegenstandslogik zwischen das Pro-
blem der Mathematik und das der Naturwissenschaften gestellt. Das
Hauptmotiv für diese Reihenfolge kann nur darin gesucht werden,
daß Kant den Gegenstandsgedanken zunächst nicht in seiner vollen
Allgemeinheit entwickelt, sondern auf den Erfahrungsgegenstand als
den Gegenstand möglicher Empfindungen eingeschränkt hat. Die
Mathematik verfährt also zwar synthetisch, aber sie konstruiert nach
Kant nur Begriffe und bestimmt nicht daseiende Gegenstände. Mithin
verlangte erst das Apriori der Naturwissenschaften die Aufrollung der
letzten Gegenstandsprinzipien. Weiterhin aber, in den Analysen über
die Korrelation von Ich und Urteil, wird sich nun Kant bewußt, hier
den letzten Punkt für alles Gegenständliche, also für alle Inhalte, die
in der Korrelation von Ich und Urteil bestimmt sind, gefunden zu
haben. Darum stellt er die formale Logik jetzt unter die Bedingungen
der Prinzipien der Gegenstandslogik. Denn er erklärt: „Denn wo der
Verstand vorher nichts verbunden hat, da kann er auch nichts auf-
lösen“ ..... „Und so ist die synthetische Einheit der Apperception der
höchste Punkt, an dem man allen Verstandesgebrauch, selbst die
ganze Logik und nach ihr die Transzendentalphilosophie heften muß,
ja dieses Vermögen ist der Verstand selbst.‘ (III, 107, 109.) Wenn
aber sogar die formale Logik sich unter die Bedingungen der Prin-
zipien der Gegenstandslogik begeben muß, dann gehört auch die Ma-
thematik unter dieselben Bedingungen. Im Fortgang der Untersuchung
erweitert und vertieft sich also für Kant das Prinzip der Gegenständ-
lichkeit zu dem letztbegründenden Kriterium für jegliche Wissen-
schaft, auch für die formale Logik und die Mathematik. Dieser Anta-
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