Full text: Kant

aber verschieden gegen alles andere sein. Identität mit sich selbst for- 
dert daher als korrelative Ergänzung die Beziehung des mit sich 
Identischen zu dem anderen, das von ihm verschieden ist. Der Gegen- 
stand ist nur kraft seiner Beziehungen zu den von ihm verschiedenen, 
anderen Gegenständen mit sich identisch. Die Substanzkategorie ver- 
langt als Bestimmungsstück des Erfahrungsgegenstandes notwendig 
nach einer Ergänzung durch andere kategoriale Bestimmungen, die 
den Gegenstand mit den anderen Gegenständen durch Ordnungs- 
gesetze verknüpfen. 
Da die Gesetzlichkeit der Anordnung der Erfahrungsgegenstände 
durch zwei Anordnungsprinzipien, die Zeitordnung und Raumord- 
nung, bestimmt ist, von denen die eine das Nacheinander, die andere 
das Zugleichsein, das Nebeneinander der Gegenstände regelt, so be- 
darf es einer Kategorie, eines Grundsatzes, der in dieses Nacheinander 
einen gesetzmäßigen, die Inhalte in der Zeit verknüpfenden Zusam- 
menhang hineinträgt. Es ist der Grundsatz von der Verknüpfung der 
Ursache mit der Wirkung. Das räumliche Nebeneinander dagegen 
wird zur gesetzlichen Ordnung durch den Grundsatz von der Wech- 
selwirkung erhoben. Jetzt erst ist jedem gegenständlich zu wertenden 
Inhalte seine bestimmte Stelle in der Zeit- und Raumordnung im 
Zusammenhang seiner Gliederung mit den anderen Gegenständen zu- 
gewiesen. Erst diese Kontinuität in der Gliederung der Erfahrungs- 
inhalte macht sie zu daseienden Gegenständen. Der „Context“ der 
Erfahrung ist hergestellt. 
Das Kategorienproblem erreicht vermöge dieses Kategorientripels, 
also in den „Analogien der Erfahrung‘, wie Kant die ihnen entspre- 
chenden Grundsätze nennt, seinen Höhepunkt und eine Weite, die von 
vornherein an den ersten Kategorien des Quantitativen noch nicht er- 
kennbar war. Die Quantität schien den Erfahrungsgegenstand ein- 
zuengen auf den der mathematischen Naturwissenschaften. Jetzt aber 
erhebt sich der Erfahrungsgegenstand zu ungleich größerer Allge- 
meinheit. Diese drei Kategorien der Substanz, Kausalität und Wech- 
selwirkung nämlich reichen offenbar zur Bestimmung des erfahr- 
baren Gegenstandes schlechthin vollkommen aus, ganz unabhängig 
davon, ob man ihn als quantitativ oder qualitativ bestimmbar ansieht. 
Es mag hier dahingestellt bleiben, ob der Begriff der qualitativen In- 
tensität, wie ihn Kant entwickelt, als ein logisches Charakteristikum 
der geisteswissenschaftlichen Gegenstände, besonders der Geschichts- 
wissenschaften und somit der geschichtlichen Wirklichkeit angesehen 
werden darf; sicher aber ist die Quantitätskategorie bei Kant in der 
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