Zensurund Index 191
mmen traut, das sie im Namen des kirchlichen Oberhauptes ausübten.
olkes, Von größter Bedeutung war die Inquisition in Spanien, wo sie erst
riösen 1808 durch Napoleon aufgehoben wurde und 1834 endgültig ver-
n nur schwand.
r die Die Grundlinien für das Verfahren der Inquisition enthielt das
lichen Directorium inquisitorium des Generalinquisitors für Castilien,
legte, Nicolaus Eymericus (um 1320 bis 1399).
Die römische päpstliche Inquisition wurde 1542 von Papst
mmer Paul III. neu organisiert und 6 Kardinäle als Mitglieder der Con-
e das gregatio Romanae et univ. inquisitionis s. Sancti officii eingesetzt,
ustus, 1571 von Pius V. die Congregatio pro Indice librorum prohibi-
eines torum errichtet.
rban- Die Erfindung der Buchdruckkunst brachte den Schriftstellern
eeres die Möglichkeit, ihre Werke rasch weithin zu verbreiten, ein der
Kirche außerordentlich gefährliches Hauptmittel der Reformation,
taate gegen das Bischöfe und Papst zum Schutz der kirchlichen Dogmen
ı ge- anzukämpfen gezwungen waren.
;hren 1475 erscheint zum erstenmal ein Werk mit ausdrücklicher Zu-
rließ stimmung des Bischofs von Regensburg Petrus Niger, Tractatus
; un- contra perfidos Judaeos, Eßlingen bei Konrad Fyner.
bote. 1479 autorisierte Papst Sixtus V. den Rektor und Dekan der
der Universität Köln, Kirchenstrafen über alle diejenigen zu ver-
urch hängen, welche häretische Bücher verkauften oder kauften.
ver- 1486 verbot Erzbischof Berthold von Mainz für seine Diözese
noch die Übersetzung eines Buches aus dem Griechischen oder Latei-
die nischen, ehe es von den vier Fakultäten der Universität Erfurt
riffe begutachtet worden war.
An- 1487 erschien die erste päpstliche Bulle, die sich mit dem Buch-
den druck beschäftigt, die Bulla S. D. N. Innocentii contra Impresso-
Wal- res Librorum Reprobatorum von Papst Innocenz VIII., dessen
Beispiel in der Folgezeit viele andere Päpste folgten.
rch- 1491 ließ Nicolo Franco, Bischof von Treviso, als päpstlicher
Cou- Legat von Venedig hier eine Konstitution erscheinen, die als das.
:ztes erste Bücherverbot den Druck aller Bücher, die sich auf religiöse
sch- Dinge oder kirchliche Verhältnisse bezogen, bei Strafe unter-
mi- sagte, wofern nicht die Begutachtung und Druckerlaubnis des zu-
be- ständigen Bischofes oder Generalvikars dazu eingeholt worden