Full text: Einführung in die Buchkunde

nn Zensurund Index 197 
jedes Oldenburger, der in einer anonymen Schrift Constantini Germanici 
rach, ad Justum Sincerum Epistola politica de peregrinationibus recte 
laran et rite instituendis, Cosmopoli s. a. (nach 1667) die privaten Ver- 
ließ. hältnisse eines Fürsten zu eingehend besprochen hatte, mußte, 
Viel- wie es heißt, die betreffenden beiden Blätter seines Buches auf- 
nheit essen und wurde mit Prügeln bestraft. Schiller floh seiner Räuber 
. wegen aus seiner Heimat, um der ihn erwartenden Strafe zu ent- 
o die gehen. 
iene- Die Gründe für das Vorgehen der weltlichen Zensur waren sitt- 
“ihre licher oder politischer Natur, ihr Zweck der Schutz des Bestehen- 
auch den, der Grundlagen des Staates und der Gesellschaft gegen An- 
nicht griffe jeder Art. 
privi- Die Schriftsteller sprachen aber zum Publikum nicht nur in ihren 
nden Büchern, sondern noch eindringlicher auf der Bühne durch den 
| Vor Mund der Schauspieler, wo sich für Unzufriedene die beste Ge- 
und legenheit bot, gegen unbequeme Einrichtungen anzukämpfen. 
ı be- Auch hier mußte eine Zensur eingreifen, die auf ein französisches 
Werk zurückgeführt wird. „Nicolas Boindin, Oeuvres de th6&atre. 
mlich Nouv. Edition. Paris 1746“ enthält drei Komödien, darunter eine, 
| mit welche den Titel führt Le Bal d’Anteuil. Diese gab die Veranlas- 
Län- sung zur Einführung der Theaterzensur. 
nach- Die Zensur war natürlich in den Kreisen der Opposition und 
x be- besonders der davon Betroffenen immer unbeliebt und sie wie ihr 
man, Gegensatz, die Preßfreiheit, bildeten wirksame Schlagworte bei 
ndex jeder Revolution, ohne daß jemals die Tatsache ihrer Notwendig- 
keit erschüttert worden wäre. Wie für Taten, muß es auch für 
cher, Worte eine Überwachungsbehörde geben, jedem Gesetz, jeder 
hatte Einrichtung ein Schutzmittel zu ihrer Sicherheit an die Seite ge- 
gabe, setzt werden. 
eprä- Vgl. 
ichen Hollweck, J. Das kirchliche Bücherverbot. Ein Commentar zur 
kung Constitution Leo’s XIII. „Officilum ac munerum.“ 2. Aufl. 
quato Mainz 1897. 
95 in Houben, H. H. Verbotene Literatur von der klassischen Zeit bis 
’)arla- zur Gegenwart. Ein kritisch-historisches Lexikon über ver- 
n da- botene Bücher, Zeitschriften und Theaterstücke, Schriftsteller 
dreas und Verleger. Berlin 1924.
	        
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