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auch hatte er mit der Ungefchicklichkeit feines dortigen Stellvertreters zu kämpfen, der ihm mehrere Schiffs-
ladungen voll Abraum ftatt guter Steine nach Berlin fandte, fo dafs das Unternehmen feinen eigenen Aus-
fagen nach für ihn mit pecuniären Verluften verbunden war.
Im erften Jahre atteftirte nicht Schlüter, fondern Grünberg die Baurechnungen, woraus hervorgeht,
dafs Erfterer damals noch als blofs commiflarifeh mit der Bauleitung betraut angefehen wurde. Als er
dann im zweiten Jahre, nach feiner Ernennung zum Schlofsbaudirektor, die Rechnungen felbft anwies,
(tellte fich der. Mifsftand heraus, dafs er als ’Arbeitsnehmer für Bildhauerarbeiten zugleich feine eigenen
Forderungen atteftirte. Es wurde deshalb der Amtskammerrath Merian als zweiter Revifor {ämmtlicher Rech-
nungen und Lohnzettel beftellt. Die Ausgaben der erften beiden Baujahre (Januar 1698 bis Dezember 1699)
beliefen fich zufammen auf 63,451 Thlr. 3 Pfge., und die Kaffe fchlofs mit einem kleinen Ueberfchufs,
an deffen Stelle in den folgenden Jahren regelmäfsig Deficits traten, da die Einnahmequellen, auf welche
die Baugelder angewiefen waren, nicht gleichmäfsig floflen. So klagte fchon im Sommer 1700 der Rent-
meifter Johann Matthias, dafs von den für das Schlofs und andere Civilbauten von Trinitatis 1699 bis dahin
1700 aus den Provinzen angewiefenen 110,000 Thalern nur 59,880 Thlr. 10 Sgr. 6 Pfge. abgeliefert, alfo
41,119 Thir. 13 Sgr. 6 Pige. im Rückftand feien*).. Unter dem 2. November 1699 erhielt endlich Schlüter
fein Patent als Schlofsbaudirektor**) und leiftete fchon an demfelben Tage in folgenden Worten feinen
Dienfteid: »Demnach Sr. Churfl. Durchl. zu Brandenburg U. g. Herr mich, Andream Schlüter, zu dero Schlofs-
»Bau Directoren in dero alhiefigen Refidenzien gnädigft beftellet, Alfs gelobe und fchwöre Ich zu Gott dem
»Allmächtigen hiermit, dafs Sr. Churfürftl. Durchl. Ich getreu, hold und gewärtig fein, dero nutzen und
»Beftes nach meinem eufserften vermögen fuchen oder befordern, fchaden und nachtheil verhueten und ab-
»wenden, auch den Schlofs-Bau und die dabey arbeitende Handtwerker fleifsig in acht haben, dafs mit denen
»Materialien treulich umbgangen und felbige wohl zu rath gehalten werden, forge tragen, Sr. Churfürftl.
»Durchl. gnädigfte Befehl gehorfamft nachleben und allem demjenigen, fo in der mir gnädigft ertheilten Be-
»ftallung enthalten, ein unterthänigftes genügen leiften wolle: So wahr mir Gott helffe durch feinen Sohn,
»Unferen Herren Jefum Chriftum, Amen.«
Sein bisheriges Gehalt wurde um taufend Thaler erhöht, doch mufste er daraus die bedeutenden
Auslagen feines Birreaus beftreiten. Wenige Monate vor diefe definitive Anftellung fällt ein Ereignifs,
welches, namentlich wenn man es im Hinblick auf die fpäteren Vorkommnifle .am ‚Bau betrachtet, zeigt,
dafs Schlüter von Anfang an nicht die nöthige Sorgfalt in conftructiven Dingen an den Tag legte; er war
eben durch und durch Künftler, aber nur Künftler, nicht Techniker. Im Auguft nämlich zeigten fich Riffe
im Mauerwerk über dem Luftgartenportal, heut Nr. V, für welche Schlüter den Hofmaurermeifter Leonhard
Braun verantwortlich machte, einen Mann, der bei dem ziemlich gleichzeitigen Einfturz von Bautheilen der
Parochialkirche (1698) und des Zeughaufes ebenfalls compromittirt war. Heftige Streitigkeiten zwifchen dem
Architekten und dem Maurermeifter, welche fich bis tief in’s folgende Jahr hinein fortichleppten, machten
endlich ‚das Einfetzen einer befonderen Unterfuchungs-Commiflion nöthig, welche unter dem 21. Sep-
tember 1701 dem Kurfürften über diefe Sache mit folgenden Worten berichtet:
*) Ordre des Kurfürften an das Domainendirektorium und die Hofkammer, d. d. Köln 4. Sept. 1700. zu unterfuchen,
welches die Urfachen hiervon feien. Der Thaler galt vier und zwanzig Grofchen. — Im Jahre 1700 wurden 78,920 Thlr. verausgabt,
1701 — 78,537 Thlr., 1702 — 82,851 Thlir. Für die fpätere Zeit liegen die Jahresabfchlüfle nicht mehr vor. Der Eingang der
Gelder wurde immer fchwieriger, fo dafs gelegentlich Anlehen bei Privaten aufgenommen werden mufsten.
##) Abgedr. bei Klöden S. 120; ebenda das Dekret wegen Erlaffung der Marinenjura S. 121,